Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.12.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 23, Mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Drucksache 16/2344) Jutta Schümann: Neue Formen des Arzneimittelhandels regeln und kontrollieren Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in 2003 wurde der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ausdrücklich erlaubt und gesetzlich geregelt. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: ,,Die Ermöglichung des Versandhandels und des elektronischen Handels auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln trägt der geänderten Situation im Gesundheitswesen Rechnung. In zunehmendem Maße bestellen deutsche Bürgerinnen und Bürger über Internet sowohl verschreibungspflichtige, als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland. Der Arzneimittelhandel ist nicht geregelt und nicht überwacht, weshalb der Verbraucher dabei ein unkalkulierbares Risiko eingeht. Diese Änderung des Arzneimittelgesetzes dient somit dem Verbraucherschutz, da der Verbraucher durch einen geregelten kontrollierten und überwachten Versandhandel einschließlich des elektronischen Handels mit Arzneimitteln besser als bisher geschützt werden kann". Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die gesetzliche Regelung zum Versandhandel entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers so ausgelegt wird, dass die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Abholstellen, zum Beispiel in Drogeriemärkten oder in Poststellen, möglich ist. Nach bisher geltender Rechtslage ist es ebenfalls möglich, dass anstelle des Apothekers zukünftig zum Beispiel auch Ki- Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- oskbetreiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln und die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Abgabestellen zum Teil Gutscheine für ihren Geschäftsbetrieb ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen. Damit verschwindet, nach meinem Dafürhalten, das Bewusstsein und die Erkenntnis darüber, dass es sich bei Arzneimitteln um eine ,,ganz spezielle Ware" handelt, die mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei der eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss. Zwischenzeitlich warnt auch das Bundeskriminalamt, dass immer mehr illegale Arzneimittel in Europa in den Handel gelangen und im Internet teilweise minderwertige und wirkungslose Pillen oder solche mit falschem Wirkstoff angeboten werden. Ein Ausweg aus dieser Entwicklung kann nur eine eindeutige Präzisierung im Umgang mit und in der Ausgabe von Arzneimitteln sein. Nur eine fachlich fundierte Beratung in der Apotheke schützt vor bedenklichen Pillen und Pulvern aus dem Netz. Bisher haben wir ein langfristiges und bewährtes System der Arzneimittelversorgung mit Rund-um-die-Uhr- und Notfallservice durch öffentliche Apotheken vor Ort. Ohne jetzt neue Möglichkeiten der Bestellung, zum Beispiel über elektronische Verfahren, und gleichermaßen auch einer Zustellung von Medikamenten zu unterbinden, muss es möglich sein, auch diese neue Form der Medikamentenversorgung sicher zu organisieren. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert nachzubessern. Die bereits bestehende Bundesratsinitiative zum Arzneimittelversand wird von uns vom Grundsatz her unterstützt. Dennoch möchten wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass insbesondere an folgenden Punkten die Stellschrauben eindeutiger nachgezogen werden müssen: -3- 1. Wir fordern, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln durch jegliche Vertriebsformen, wie wir sie bisher haben oder wie sie möglicherweise entstehen können, denselben Qualitätssicherungsstandards unterworfen wird wie die Abgabe über die Präsenzapotheken. 2. Wir benötigen gesetzliche Klarstellungen aus Gründen der Arzneimittelsicherung, aber auch des Verbraucherschutzes und damit geht es uns insbesondere um eine qualifizierte pharmazeutische Beratung und Betreuung bei jeder Form der Abgabe von Arzneimitteln. Sie soll auch im Rahmen des Versandhandels sichergestellt werden. Ich weiß, es gibt immer wieder auch durchaus aus Verbraucherschutzsicht Kritik an Apotheken, die ihrer Beratungspflicht nicht in angemessener Weise nachkommen. Die Lösung kann allerdings nicht sein, hier die Apotheken zu übergehen und neue Strukturen zu schaffen, sondern ganz im Gegenteil: Wir müssen die Apotheken in die Pflicht nehmen, angemessen zu beraten, auch im Sinne von Compliance. Ein weiterer unverzichtbarer Bestandteil einer neuen gesetzlichen Regelung ist das Verbot einer gewerblichen Sammlung und Weiterleitung von Rezepten, so nach dem Motto: ,,Hier steht eine Kiste, legen Sie mal Ihr Rezept hinein und wir werden dann die Medikamente an Sie ausliefern". Dieses ist absolut zu untersagen. 3. Ein dritter Punkt, der für uns notwendig ist, betrifft die Bekämpfung des illegalen Versandhandels und die Abwehr von Arzneimittelfälschungen. Dieses wollen wir zukünftig durch geeignete Qualitätssicherungssysteme unterbinden und das auch insbesondere im Interesse des Verbraucherschutzes. Apotheken in unserem Lande sind Bestandteil der Gesundheitsversorgungsinfrastruktur. Sie haben eine wichtige Funktion im System, sie können im Vorfeld beraten, -4- Patienten begleiten. Sie haben auch, wenn es um die Versorgung chronisch Erkrankter und älterer Menschen geht, eine wichtige Funktion. Das gilt besonders für den ländlichen Bereich und wenn dort neue Dienstleistungsangebote zum Beispiel durch Online-Bestellungen oder auch Auslieferungen durch die Apotheken erfolgen, so darf das nicht zu Lasten einer kompetenter Beratung und Begleitung gehen.