FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 342/2008 Kiel, Donnerstag, 11. Dezember 2008 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Kinderzuschlag/Wohngeld/SGB II Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Heiner Garg: Armutsrisiko bei Eltern mit Kindern minimieren In seinem Redebeitrag zu Top 29 (Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg: ,,Der 2005 im Zuge der Reformen zur Modernisierung des Arbeitsmarktes eingeführte Kinderzuschlag ist eine Familienleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz. Er wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können ­ aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kindergeldzuschlag und das Wohngeld leisten deshalb einen Beitrag dazu, das Armutsrisiko bei Eltern mit Kindern zu minimieren. Die Nachfrage nach diesen Leistungen ist groß. Denn für Familien ergeben sich einige Vorteile: · · · Sie werden als Gemeinschaft unabhängig vom Arbeitslosengeld II. Das Einkommen für Familien im Niedriglohnbereich wird verbessert. Der Anreiz, Familieneinkommen selbst zu erzielen, bleibt erhalten ­ und wird gegenüber den Beziehern von Leistungen nach SGB II sogar erhöht. Genau das wird von den Familien mit eigenen Erwerbseinkommen als großer Vorteil wahrgenommen ­ nehmen sie doch eine Familienleistung in Anspruch und keine Bedürftigkeitsleistung. 35% der Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, würden sogar selbst dann den Zuschlag gegenüber dem Bezug von Leistungen nach SGB II vorziehen, wenn sie dadurch etwas weniger Geld zur Verfügung hätten1 - nur, um unabhängig von amtlicher Bevormundung leben zu können. 1 Prognos AG vom 26.05.2008, Weiterentwicklung des Kinderzuschlages, Bundestag Drs.: 16 (13) 342i Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Dennoch wurden in der Vergangenheit die meisten Anträge auf einen Kinderzuschlag abgelehnt ­ insbesondere von den Eltern mit zu niedrigem Einkommen. Hauptgrund der Ablehnung sind die restriktiven und komplizierten Antrags- und Prüfungsanforderungen. Wer den Kinderzuschlag bekommen kann, scheint auf dem ersten Blick einfach feststellbar zu sein: Eltern, die gerade so viel verdienen, dass sie ohne Kinder keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten. Tatsächlich sind komplexe Berechnungen notwendig: Zunächst muss bestimmt werden, ob ein Anspruch nach SGB II bestünde, wenn der betroffene Elternteil kinderlos wäre ­ und deshalb z.B. auch mit einer kleineren Wohnung auskommen könnte. Erst dann lassen sich Einkommensober- und untergrenzen für den Kinderzuschlag ermitteln. Gleichzeitig sind verschiedene Behörden zuständig: Die ARGE oder Optionskommune für die Ansprüche nach dem SGB II, die Familienkasse der Arbeitsagentur für den Kinderzuschlag und die Wohngeldstelle der Kommunen für das Wohngeld. Eine Beratung aus ,,einer Hand" gibt es aufgrund der unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten bisher nicht. Daran hat die seit Oktober 2008 geltende Neuregelung des Kinderzuschlages mit der Pauschalierung der Einkommensgrenzen, der Entfristung der Leistung und der Absenkung der Anrechnungssätze bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit nichts geändert. Sollte der von Bündnis90/Die Grünen vorgelegte Antrag darauf abzielen, dass künftig die Antragsstellung aus einer Hand möglich sein soll, dann wird dies nicht ganz deutlich. Mit einer Informationspflicht der ARGEN alleine ist es nämlich nicht getan. Zwar gibt es jetzt ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme des Kinderzuschlages und Leistungen der Grundsicherung ­ die Beratung führt ausschließlich die Familienkasse durch. Oder ist mit dem Antrag die Gleichstellung der Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II gewollt? Dann geht diese Forderung an der Zielsetzung des Kinderzuschlages und des Wohngeldes vorbei. Familien mit einem geringen Einkommen brauchen und wollen vor allem keine Gleichsetzung einzelner Familienleistungen mit Leistungen nach dem SGB II. Was diese Familien brauchen, ist eine unbürokratische Förderung und kein Sammelsurium an komplizierten Einzelregelungen die von unterschiedlichen öffentlichen Stellen bearbeitet wird. Allein 18 Prozent der Gesamtkosten für den Kinderzuschlag versickern bisher in der Bürokratie. Insofern wäre es sinnvoll gewesen bei der Neufassung des Kinderzuschlages Alternativen zu prüfen. Eine Alternative wäre beispielsweise die bestehende Mindesteinkommensgrenze nach unten zu öffnen und den Familien die entsprechende Wahlfreiheit einzuräumen. Eine weitere Maßnahme wäre, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzuführen und ab einem oberhalb der Bezugsgrenzen des SGB II liegenden elterlichen Einkommen bis zu einem Mindestkindergeld gleitend abzuschmelzen. Damit würde die Festlegung einer starren Höchsteinkommensgrenze überflüssig und eine vom Existenzminimum unabhängige Förderung der Familien erreicht." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/