Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort TOP 23 ­ Mehr Verbraucherschutz beim Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen Qualitätssicherung bei der Nr. 442.08 / 12.12.2008 Arzneimittelvergabe muss gesichert sein Arzneimittelsicherheit steht an erster Stelle. Das ist mehr als Verbraucherschutz. Arzneimittelsicherheit wird in einem mehrstufigen System sichergestellt. Eben um diese vorgeschalteten Verfahren im Zulassungsverfahren für Medikamente geht es hier in dem vorliegenden Antrag sowie um die richtige Anwendung der Medikamente nach der Verschreibung. Die Verschreibungspflicht selber stellt ebenfalls eine Stufe im Qualitätssicherungssystem dar. Die demografische Prognose ist eindeutig: Die Bevölkerung wird im Durchschnitt älter und die Erkrankungshäufigkeit steigt. Rentner und Rentnerinnen haben oft wenig Geld zur Verfügung, Arzneimittel sind teuer und es wird nicht alles von den Kassen übernommen ­ also nutzen viele die Chance, Medikamente günstig über das Internet zu beziehen. Das birgt Risiken. Arzneimittelfälschungen sind heute nicht mehr ausschließlich ein Problem der Dritten Welt. Medikamente, die gar keine oder nicht die auf der Packung angegebenen Wirkstoffe enthalten, gelangen zunehmend auch zu uns. Zwar bewegt sich nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation der Anteil der Fälschungen am Arzneimittelumsatz in den westlichen Industrieländern noch unter einem Prozent. Allerdings ist dieser vermeintlich kleine Anteil alles andere als beruhigend, zumal man von einer hohen Dunkelziffer und einem weiteren Anstieg ausgehen muss. Die mit falschen oder fehlenden Wirkstoffen verbundenen Risiken müssen noch stärker öffentlich thematisiert werden. Staatliches Handeln ist gefordert. Die mündigen, inforSeite 1 von 2 mierte VerbraucherInnen sind hier zum einen fachlich überfordert, aber zum anderen auch deshalb, weil sie alt und krank sind. In diesem Zusammenhang ist die Zertifizierung von Versandhandels-Apotheken eine mögliche Maßnahme. Dies wäre ein geeigneter Beitrag zu den im Antrag geforderten Qualitätssicherungssystemen. Mit Ihrem Vorstoß, die gewerbliche Sammlung und Weiterleitung von Rezepten zu untersagen, soll dem Vertrieb über Bestell- und Abholstationen (Pick­Up-Stationen) entgegen gewirkt werde. Diese können überall, etwa in Supermärkten, Drogerieketten und Tankstelle eingerichtet werden. Anders als die Präsenzapotheken unterliegen diese Pick­Up­Stationen bei der Vor­Ort­Abgabe von Arzneimitteln aber nicht den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung, so dass auf jegliche Apothekeninfrastruktur verzichtet werden kann. In mehreren Gerichtsverfahren wurde entschieden, dass der Versand über Pick-UpStationen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dennoch sehe ich neben der Ungleichbehandlung mit Präsenzapotheken ein Problem in der psychologischen Wirkung, wenn die besondere Ware ,,Arzneimittel" aus Sicht des Verbrauchers mit zum Beispiel Bonbons, Reinigungsmitteln oder Hygieneartikeln und sonstigen Waren gleichgestellt wird. Durch dieses Nebeneinander wird die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Augen der Verbraucher verharmlost, gerade auch in den Augen von Minderjährigen. Angesichts hoher Zahlen beim Arzneimittelmissbrauch bedarf auch dieses Thema besonderer Beachtung. Wir halten die mit dem Antrag verbundene Initiative für gut und wichtig und stimmen der Überweisung in den Ausschuss gerne zu. *** 2