Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.12.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 32, Volksinitiative für die Erhaltung der Realschulen (Drucksache 16/2267 und 16/2329) Detlef Buder: Volksinitiative will dreigliedriges Schulsystem zementieren, wir nicht! Am 20. Mai 2008, also 1 ½ Jahre nach dem Parlamentsbeschluss für ein neues Schulgesetz, wurden dem Präsidenten des Landtages von den Vertretern der Volksini- tiative für die Erhaltung der Realschulen Unterschriftenlisten übergeben. Das Innenmi- nisterium nahm die Überprüfung der Unterschriften in Amtshilfe vor und teilte dem Herrn Präsidenten am 05. August 2008 mit, dass das erforderliche Quorum erreicht worden sei. Der Innen- und Rechtsausschuss empfahl dem Landtag, die Zulässigkeit der Volksini- tiative festzustellen. Dieser Beschlussempfehlung folgte der Landtag in seiner Sitzung am 09.10.2008. Damit wurde das Verlangen der Initiative an den Petitionsausschuss, den Bildungsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss weitergeleitet. Der Petitionsausschuss führte mit den Vertrauenspersonen am 28.10.2008 eine aus- führliche Anhörung durch. Der Petitionsausschuss leitete die Ergebnisse der Anhörung an den Bildungsausschuss zwecks endgültiger Beschlussfassung weiter. Wir haben also die Fristen vollständig eingehalten, während die Volksinitiative erst nach einem Jahr, während der ersten Phase der Umsetzung des Schulgesetzes, in die Diskussion eingestiegen ist. Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- Deutlich wurde für mich in dieser Anhörung, dass die Volksinitiative die traditionelle Dreigliedrigkeit des Schulsystems zementieren will. Deutlich wurde auch, dass die Volksinitiative einen Teil der Schülerinnen und Schüler stigmatisieren will und die Ab- hängigkeit des Bildungserfolges eines Kindes von seiner sozialen Herkunft - ein Er- gebnis, das alle Studien, Untersuchungen und empirischen Daten bestätigen - weiter- hin festschreiben will. Vor dem Hintergrund einer scheinbaren Homogenität der Schü- lerklientel der derzeitigen Realschule sollen unliebsame Schülerinnen und Schüler von dieser Schulart ferngehalten oder leichter entfernt werden können. Da die Gründung von Gemeinschaftsschulen als freiwilliger Akt betrachtet wird, setzt die Initiative bei der Regionalschule an, die ja - so der Wille dieses Parlaments - mit dem 31. Juli 2010 aus bestehenden Haupt- und Realschulen entsteht. Bis dahin kön- nen sich die Schulträger noch entscheiden, welchen Weg sie zusammen mit den El- tern für die Schulkinder einschlagen wollen. Eins stellt sich in der vielfältigen Diskussion allerdings schon jetzt heraus: Die eigentli- che Frage nach dem längeren gemeinsamen Lernen wird die weitere Einrichtung von Ganztagsangeboten sein, die sowohl von den Eltern, Lehrern und auch von Schülern eingefordert werden. Hier sind die Schulträger gefordert. Daneben ist das Schulgesetz eine Antwort auf die vielfältigen Anforderungen des demografischen Wandels und die Ergebnisse der zahlreichen Studien zum Bildungswesen. Unsere Antwort ist stringent, zielführend, in die Zukunft gerichtet - nicht rückwärts ge- wandt wie bei anderen - und wird dazu beitragen, dass das Ziel des Schulgesetzes - soviel Bildung für den Einzelnen wie möglich, so viel Förderung und Unterstüt- zung wie erforderlich - voll umgesetzt werden kann. Dabei helfen die neuen Grund- strukturen des Schulgesetzes, dabei helfen die neuen Schulen, die Gemeinschafts- schule mit Ganztagsschulbetrieb - als Schule des gemeinsamen Lernens für alle bis zum Schulabschluss -, die Regionalschule als gemeinsame Schule mit gemeinsamer -3- Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6, dabei hilft die angestrebte Zweigliedrigkeit des schleswig-holsteinischen Schulwesens (so wie bereits in weiteren neuen Bundeslän- dern angestrebt und durchgeführt). Deshalb lehnen wir die Forderungen der Initiative ab und stimmen dem Votum des Bil- dungsausschusses zu.