Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 25.02.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 7, E-Government-Gesetz für das Land Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2437) Thomas Rother: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch einheitliche Standards und Systeme Mit dem Entwurf eines E-Government-Gesetzes legt uns die Landesregierung einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein vor. Die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landeverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert ­ also ist eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden. Verwaltungsmodernisierung umfasst eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein wesentliches Element davon ist das Electronic Government. Während manche Maßnahme der Verwaltungsmodernisierung eher in der öffentlichen Kritik steht, verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzeptanz. Wenn darüber berichtet wird, wird nur positiv berichtet! Eine zusätzliche Dynamik ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EUDienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende 2009 umzusetzen ist. Hierzu haben wir im Landtag schon mehrfach diskutiert und zur Umsetzung dieser Vorgabe wird uns ja auch noch ein weiterer Gesetz- Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- entwurf zur Bildung einer Anstalt des Öffentlichen Rechts vorzulegen sein. Diese Anstalt soll dann die Erledigung dieser Aufgabe koordinieren. Beachtenswert ist das schon im Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2007 genannte Einsparpotenzial beim Vorantreiben von E-GovernmentLösungen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amortisieren sich die Investitionen in geringer Zeit. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene unterschiedlich vorgeht, unterschiedliche Systeme für die gleiche Sache verwendet. Mancher wird die Beispiele zu den Verfahren zur Kfz.-Zulassung oder im Meldewesen kennen, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine andere Branche leisten würde. Mager sieht es auch immer noch in Bezug auf einen landesweiten Formularservice aus. Genauso ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet ­ also ähnlich E-Banking ­ zu regeln, in Schleswig-Holstein nur in bescheidenem Maße vorhanden ­ der Bund macht mit der DE-Mail vor, wie es gehen kann. Und das, obwohl immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet-Anschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Selbst ältere Umfragen sprechen von 69% der Bevölkerung, die dies wünschen, die gewerbliche Wirtschaft sowieso. Daher ist es folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der Öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln. So wird es möglich, die verschiedenen Verfahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können zudem Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und die Verfahrensabwicklung be- -3- schleunigt werden. Bürgerinnen und Bürger können dann viele Verwaltungsdienste landesweit nutzen. Zu wahren sind dabei natürlich die Belange des Datenschutzes und die Eigenständigkeit der verschiedenen Verwaltungsträger. Zu letzterem wurde in der Ausgabe der ,,Gemeinde" vom November 2008 gefragt: ,,Das E-GovernmentGesetz für Schleswig-Holstein ­ Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung?" Der Autor des Artikels kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass ,,der vom EGovernmentgesetz neben der Dienstleistungsrichtlinie ausgehende Impuls für eine Verwaltung der Zukunft in der Tat eine Chance ist, gute Verwaltung als Standortfaktor zu etablieren und Schleswig-Holstein ­ kooperativ ­ zu einen Vorreiter in Sachen elektronischer Behördeninformation und Verfahrensabwicklung zu machen", ohne dass die kommunale Selbstverwaltung gefährdet wird. Und dieses Fazit ist wichtig, wenn man an die genannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf rein freiwilliger Basis denkt. Daher kann der Abteilung von Herrn Schlie im Finanzministerium für die gute Arbeit an diesem Gesetz schon jetzt gedankt werden. Bürger, Wirtschaft und Verwaltung werden gleichermaßen davon profitieren können, dass wir in Schleswig-Holstein hier im Bundesvergleich die Nase vorn haben. Allerdings bleibt es eine Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb des Bundeslandes, sondern möglichst bundesweit zu vereinbaren - aber das haben andere zu erledigen.