Presseinformation Kiel, den 27. Februar 2009 Es gilt das gesprochene Wort Lars Harms TOP 22 Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften Drs. 16/2484 Die von Arbeitsloseninitiative als ,,Zwangsgemeinschaften" kritisierten Bedarfsgemeinschaften sind ein Konstrukt, das die Gerichte ständig auf Trapp hält und ständig nachgebessert wird. Zuletzt im Sommer 2006 mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der einzige nachhaltige Effekt dieser Lösung ist, dass wir nun sehen können, dass die Zahl der Gerichtsverfahren überhand genommen hat und die Bürokratie in den zuständigen Behörden massiv angestiegen ist. Mit der Gesetzesänderung von 2006 versuchte die Bundesregierung, mögliche Schlupflöcher zu stopfen, indem sich zusammenwohnende Menschen nicht einfach als Wohngemeinschaft ausgeben können, wenn sie doch in einer anspruchsmindernden Bedarfsgemeinschaft leben. Darum wurde im § 7 Absatz 3a SGB II eine Beweislastumkehr konstruiert. Der Gesetzgeber vermutet automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ­ ich zitiere - ,,ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" besteht. Länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung lebende Erwachsene werden als Bedarfsgemeinschaft angesehen 2 und müssen demnach füreinander aufkommen. Auf der anderen Seite stehen die ARGEN und Sozialzentren, die versuchen, ihre Arbeit nicht unnötig zu bürokratisieren. Ein Spagat, der nicht gelingen kann. Viele Jobberater sind genervt von dem engen Korsett dieser Vorschrift. Sie sind zu Recherchen und umfangreichen Aktenvermerken gezwungen oder müssen auf das Ergebnis der Prüfungen durch die Außendienstmitarbeiter warten. Das alles frisst Zeit und kostbare Ressourcen, die für Beratung und Arbeitsvermittlung fehlen. Und diese zeit fehlt dann auch den betroffenen. Geldleistungen können sich hinziehen und auch die Vermittlungsleistungen sind abhängig davon, welchen Status eine Person hat. Verlierer sind somit alle, die wohlwollenden Arbeitsvermittler als auch die betroffenen Leistungsbezieher. Ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass es nur genauer Vorschriften bedarf, um eine gerechte Geldverteilung zu gewährleisten. Im Gegenteil, wir müssen vom Regelungswahn, auch wenn man damit meint im Detail und Einzelfall Gerechtigkeit hinzubekommen, weg. Der Bundesgesetzgeber zwingt zu Kontrollen, Hausbesuchen und Nachweisen und bleibt dennoch unehrlich. Man kann keine Gerechtigkeit per Verordnung durchsetzen. Es wird immer schwarze Schafe geben. Ich glaube, dass sich die Menschen auch hier ihre Schlupflöcher suchen werden und diese dann wieder vom Gesetzgeber geschlossen werden, so dass sich dieser Prozess ewig fortsetzen kann. Was dann bleibt ist, Bürokratie und vermehrte Kosten. Ich glaube, wir können diese Kosten sparen, wenn wir hier Leistungen nach einheitlichen Prinzipien für die einzelnen Personen gewähren würden und uns die Bürokratie ersparen würden. Besser wäre es. Diese Bürokratiekosten in die Vermittlung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden zu stecken. Hier haben die damaligen sogenannten Hartz-IV-Reformen nämlich kläglich versagt. Oberstes Ziel der Arbeitsmarktreform war und sollte es bleiben: Menschen in Arbeit zu bringen. Das vergessen wir vielleicht oftmals. Ich warne davor, sich durch vorgebliche TV- Dokumentationen und einem reißerischen Boulevard-Journalismus aufstacheln zu lassen. 3 Transparenter und leichter zu administrieren wäre eine einfache Regelung, die auf einer budgetierten Grundlage arbeitet. Das wäre vernünftiger, kostengünstiger und vor allem verfassungsrechtlich einwandfrei. Derzeit gibt es allerdings keine Mehrheit zur Abschaffung des Bedarfsgemeinschafts-Konstrukts im ALG II; zumindest solange nicht die schäbigen Äußerungen eines Herrn Missfelder auf fruchtbaren Boden fallen. Leistungsbezieher pauschal zu diffamieren, passt nun wirklich nicht mehr in die zeit. Vielmehr müssen wir die Menschen aus ihrer derzeitigen Situation heraus holen und ihnen eine neue Perspektive geben. Hierfür sollte man das Geld ausgeben und nicht für unnötige Bürokratie.