Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 27.02.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 22, Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften (Drucksache 16/2484) Wolfgang Baasch: Wir brauchen eindeutige und klare Regelungen Neben der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, bleibt die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktreformen eine der Herausforderungen in der Arbeits- und Sozialpolitik. Dabei muss bei allen Überlegungen zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktreformen ­ von Hartz IV ­ im Mittelpunkt stehen, dass die Arbeitssuchenden auch weiterhin eine einzige Anlaufstelle mit kompetenten Ansprechpartnern haben. Das heißt, die Betreuung und Gewährung der Hilfen und Leistungen muss aus einer Hand erfolgen. Aber die Hartz IV-Reformen müssen auch weiterentwickelt oder nachgebessert werden. Weiterentwickelt oder nachgebessert - je nach Sprachgebrauch. Auf jeden Fall hat der Arbeits- und Justizminister Uwe Döring Recht, wenn er anmerkt, dass die weiter ansteigende Zahl von Klagen vor den Sozialgerichten gegen Hartz IV-Bescheide nicht mehr zu akzeptieren ist. Weit über 100.000 neue Klagen vor den Sozialgerichten im letzten Jahr begegnet man nicht mit dem ständigen Einstellen von neuen Sozialrichterinnen und Sozialrichtern, sondern mit der konsequenten Überarbeitung der Gesetzgebung. So wäre es sinn- Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- voll, wenn endlich bundesweit einheitlich festgelegt würde, was bei Arbeitslosengeld IIEmpfängern als angemessener Wohnraum gilt. Auch die Lebenssituation von Menschen, die trotz Berufstätigkeit auf Hartz IVLeistungen angewiesen sind, gilt es zu überprüfen. Der größte Teil dieser so genannten ,,Aufstocker" arbeitet in Teilzeit, weil das größte Hemmnis, sich eine Vollzeitstelle zu suchen, die Anrechnungssummen für Geringverdiener bei gleichzeitigem ALG II sind. Der Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro und von jedem zusätzlich verdienten Euro bleiben nur 20 Prozent, ab 800 Euro sogar nur 10 Prozent. Dies motiviert nicht. Und diese Regelung bedarf ebenfalls der Überarbeitung. Wer ist überhaupt hilfebedürftig, wie definiert sich eine Bedarfsgemeinschaft, ist die Wohnung zu teuer oder unangemessen groß, ist die Sanktion gegen Leistungsbezieher rechtens, die sich nicht an Meldeauflagen gehalten haben oder die sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht haben. Dies ist nur eine Auswahl von Stichworten, die zu Klagen bei den Sozialgerichten führen. Zu Klagen, die oft in Eilverfahren entschieden werden müssen. Und es eilt fast in jedem Einzelfall, denn wer vors Sozialgericht geht, hat im Regelfall keine finanziellen Rücklagen. Und wenn jeder dritte Kläger Recht bekommt, dann bleibt auch festzuhalten, dass fehlerhafte oder schlampige Bescheide auch zur Antragsflut bei den Sozialgerichten beitragen. All dies wird von einer Arbeitsgruppe der Justizminister aufgearbeitet und hoffentlich mit praktikablen, einfachen und nachvollziehbaren Lösungsansätzen aufgegriffen, so dass Arbeitssuchende nicht nur weiter Leistungen aus einer Hand erhalten, sondern auch von kompetenten und möglichst fehlerfrei arbeitenden Ansprechpartnern betreut werden. Kompetente Ansprechpartner, die sich auf eindeutige klare Regelungen stützen können.