Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 25.03.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 22, Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2539) Wolfgang Baasch: Das Unrecht aufarbeiten, die materiellen Nachteile ausgleichen jahrzehntelang wurde das an den Heimkindern verübte Unrecht verdrängt, totgeschwiegen oder verharmlost. Ministerin Trauernicht sagte in der Dokumentation zum Zweiten Runden Tisch: ,,Die Aufarbeitung der bundesdeutschen Fürsorgeerziehung nach 1945 bis in die 1970iger Jahre ist inzwischen auch in anderen Bundesländern Thema für Länderparlamente und Regierungen. ... Dabei darf auch die Frage nach finanziellen Entschädigungen nicht außen vor bleiben, denn dieses Thema betrifft viele Menschen in allen Bundesländern ­ teilweise auch solche, die in mehreren Einrichtungen von unterschiedlichen Trägern in verschiedenen Ländern waren." Am 17. Februar 2009 ist der Runde Tisch ,,Heimkinder" auf Einladung des Bundestages zum ersten Mal zusammengetreten. Insofern ist die Entwicklung schon über unseren interfraktionellen Antrag hinweg gegangen, in dem noch von einem empfohlenen Runden Tisch auf Bundesebene die Rede ist. Seine Leiterin, die frühere Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer, hat klargestellt, dass es sich bei ihm nicht um ein Tribunal handelt, das Anklage, Verteidigung und Urteil beinhaltet; er soll in erster Linie den Betroffenen als Schlüsselpersonen des Prozesses der Aufklärung ein Forum verschaffen, um sich mit ihrem Erleben, ihrer Geschichte und ihren Forderungen für die Aufarbeitung einzubringen. Er wird aber auch Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- die Jugendämter, Richter an Vormundschaftsgerichten, die öffentlichen und privaten Träger solcher Einrichtungen anhören. Den auf Bundesebene geforderten regionalen Runden Tisch gibt es bei uns bereits; es werden Akten gesichert, eine wissenschaftliche Aufarbeitung ist verabredet, und mit dem früheren Landrat Gorissen haben die Betroffenen einen Ansprechpartner und Berater. Die Auseinandersetzung mit eigener Verantwortung hat auf mehreren Ebenen begonnen. So hat im Februar die katholische Deutsche Bischofskonferenz ihr Bedauern darüber bekundet, dass auch in katholischen Heimen Kindern und Jugendlichen Unrecht und schweres Leid zugefügt worden ist. In Schleswig-Holstein stellen sich auch die Mitglieder bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände der Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung in ihrer Verantwortung. Das ist gut und notwendig, denn ein Großteil der Heime war in der Hand konfessioneller und nicht konfessioneller Träger. Deren einschlägige Akten sind ebenso zu sichern wie auch die der schleswig-holsteinischen Kommunen. Natürlich gilt dies auch für die Betriebe, auch landwirtschaftliche Betriebe, die von der Zwangsarbeit der Heimkinder profitierten. Das heißt, wir brauchen Bestandsaufnahmen der damaligen Ereignisse und der ihnen zugrunde liegenden organisatorischen Strukturen und Denkweisen; dazu haben der Bericht der Landesregierung und die Dokumentationen der beiden bisherigen Runden Tische einen Anfang geleistet. Zu dieser Aufklärung gehört eben auch das gesellschaftliche Umfeld, das diese Einrichtungen als normale und notwendige Instrumente der Erziehung von jungen Menschen verstanden hat. Aber auch die ganze Verkommenheit der staatlichen Obrigkeit wird beim Lesen der Dokumentationen deutlich. So haben Jugendämter einzelne junge Menschen jahrelang beobachtet, um einen Grund für das Wegsperren in Für- -3- sorgeerziehung zu finden. Unglaublich, aber Realität, und es wurde nie ein Wort der Entschuldigung an die Betroffenen gefunden. Frau Vollmer hat davon gesprochen, dass die meisten früheren Heimzöglinge noch immer ein Gefühl von unglaublicher Ohnmacht und Ausgeliefertsein empfinden. Wir müssen den ehemaligen Heimkindern verdeutlichen, dass dieses Ausgeliefertsein ein Ende hat, indem wir öffentlich machen, dass diesen jungen Menschen, egal aus welchen Gründen sie in Fürsorgeheimen gelandet sind, dort Unrecht widerfahren ist. Es kann nicht mit einem schulterklopfenden Wort des Bedauerns sei Bewenden haben. Für viele, wahrscheinlich die meisten Heimzöglinge, ist mit ihrer Entlassung aus dem Heim ihr Leiden nicht zu Ende gewesen, sondern das Stigma des früheren Fürsorgezöglings, die dort erlittenen Traumatisierungen und die versäumten Chancen auf Bildung und Ausbildung wirkten sich für den Rest ihres Lebens aus ­ auch mit materiellen Folgen. Die bisher vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten einer materiellen Wiedergutmachung reichen für diese Fällen nicht. Sie wird auch nicht ausschließlich Aufgabe der öffentlichen Hände sein, weil eben ein großer Teil der Erziehungsheime in nicht öffentlicher Hand war. Deswegen müssen wir aber nach Möglichkeiten suchen, die wenigstens einen Teil der materiellen Nachteile, die diese Frauen und Männer lebenslang begleiten, auszugleichen. Wir bitten daher die Landesregierung mit unserem Antrag, uns über den Fortgang der Aufarbeitung regelmäßig zu berichten und die Arbeit der Runden Tische in SchleswigHolstein und auf Bundesebene eng miteinander zu verbinden. Ich bitte um Unterstützung des interfraktionellen Antrages.