FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 097/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 25. März 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Innen/ Landesentwicklungsplan Günther Hildebrand: ,,Der Landtag soll den Landesentwicklungsplan feststellen" In seinem Redebeitrag zu TOP 11 (Vorschaltgesetz zur Neuregelung des Landesplanungsrechts) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Die Landesplanung hat als Weichenstellung für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung des Landes insgesamt, aber auch der einzelnen Regionen, eine große Bedeutung. Es geht um Fragen - der Möglichkeiten zur Wohnbebauung, - der Möglichkeit von Gewerbeansiedlungen, - der Einstufung für Tourismusvorhaben, - der Versorgung mit Schulen, Krankenhäusern und anderen regional bedeutsamen Einrichtungen, - der Versorgung mit Infrastruktur, wie Verkehrswege, Strom und Telekommunikation. Nach dem Raumordnungsgesetz unseres Landes ist für die Erstellung des Landesraumordnungsplanes, der ja nun Landesentwicklungsplan heißt, das als Fachbehörde zuständige Innenministerium für die Aufstellung und die Feststellung dieses Planes zuständig. Diese Regelung hatte sich in den letzten Jahrzehnten trotz mancher Unterschiede in den Bewertungen der Raumordnungspläne bewährt. Mit dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes und den massiven Bedenken auf über 2000 Seiten Stellungnahmen hat sich zumindest unsere Sichtweise auf diese Praxis geändert. Nach meiner Erfahrung war insbesondere aus dem ländlichen Raum der Widerspruch zu einem Landesraumordnungsplan noch nie so groß, wie bei Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 dem Entwurf für diesen Landesentwicklungsplan, der ja noch unter der Leitung des damaligen Ministers Dr. Stegner erstellt wurde. Kommunen, die in der Vergangenheit Verhandlungen im Innenministerium geführt haben, um kleine Zielabweichungen vom Raumordnungsplan zu erreichen, haben erfahren, wie starr und teilweise unflexibel die Vorgaben des Raumordnungsplanes sind. Darüber hinaus soll der jetzige Landesentwicklungsplan bis zum Jahr 2025 gelten. Es wird also der planerische Rahmen für die nächsten 16 Jahre festgelegt. Daher war es richtig und konsequent, dass sich der Landtag, auch aufgrund der Initiative der FDP, intensiv und detailliert mit den Vorgaben des Entwicklungsplanes beschäftigt und er den Prozess weiter aktiv begleitet, obwohl wir als Abgeordnete dem Landesplanungsgesetz weder für die Aufstellung noch für die Feststellung des Landesentwicklungsplanes zuständig sind. Wir von der FDP fragen uns allerdings, warum wir als Landtag nicht eigentlich selbst den Landesentwicklungsplan feststellen sollten? Wenn er für uns wirklich die Bedeutung hat und wir als Parlament auch wirklich Einfluss auf die künftigen Inhalte der Landesplanung, die über die generellen Vorgaben des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes hinaus gehen, haben wollen, dann ist es nur konsequent, dass wir den Landesentwicklungsplan selbst feststellen. Dies wird auch in einer Vielzahl der Stellungnahmen gefordert. Ich möchte nur beispielhaft aus der Stellungnahme des Gemeindetages zitieren, die sich insbesondere die ländlichen Gemeinden zu Eigen gemacht haben. Dort steht: ,,Die große Bedeutung des Planes und die Eingriffe in die kommunale Planungshoheit machen eine Entscheidung durch den Landtag und eine sorgfältige Prüfung der Folgen und Alternativen erforderlich." Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Forderung berechtigt ist. Wir sollten uns als Landtag nicht nur in die Moderations- und Bewertungsebene zum Landesentwicklungsplan begeben. Wir sollten darüber entscheiden. Daher haben wir den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Es handelt sich hierbei um ein Vorschaltgesetz, da das Landesplanungsgesetz sowohl sprachlich, weil es noch vom Landesraumordnungsplan spricht, als auch nach den Diskussionen um eine weitere Kommunalisierung der Landesplanung inhaltlich geändert werden muss. Bis das geschehen ist, wollen mir mit unserem Gesetzentwurf sicherstellen, dass der Landtag die Entscheidung über den nächsten Landesentwicklungsplan trifft, ihn also feststellt." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/