Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort TOP 11 ­ Landesplanungsrecht Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 125.09 / 25.03.2009 Das Parlament muss entscheiden Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt die Initiative der FDP. Ich denke es ist richtig, wenn grundlegende Entscheidungen über die Zukunft des Landes vom Parlament gefällt werden. Dies ist für mich eine grundsätzliche Thematik, die mich schon seit längerem beschäftigt, und die auch nicht nur die Landesplanung betrifft. Dazu einige Beispiele: Der Bundesverkehrswegeplan wird selbstverständlich vom deutschen Bundestag verabschiedet. Über die entsprechenden Planungen auf Landesebene wie der Landesnahverkehrsplan oder die Landesstraßenplanung entscheidet dagegen die Regierung. Das Parlament ist nur beteiligt, wenn eine Fraktion dazu die Initiative ergreift, wie es in diesem Fall beim Landesnahverkehrsplan auf Antrag der FDP geschehen ist. Ein anderes Beispiel: Die Zielvereinbarungen für die Hochschulen determinieren die Hochschulpolitik und den Einsatz der Haushaltsmittel auf Jahre. Deswegen hatten wir in das Hochschulgesetz hineingeschrieben, dass das Parlament Eckpunkte für die Zielvereinbarungen beschließen muss, die dann Grundlage der Verhandlungen des Landes sind. Leider ist dieser Passus von der großen Koalition wieder gestrichen worden. Andere Landesplanungen von grundsätzlicher Bedeutung sind: Die Rahmenplanung für die Naturschutzpolitik, die Krankenhausplanung, die Planung der Energieversorgung, der Landesabfallplan, um nur einige Beispiele zu nennen. Alle diese Pläne haben eines gemeinsam: Sie sind Grundlage für langfristig wirksame Investitionen. Deshalb haben sie Jahre im Voraus Auswirkungen auf die Haushaltsmittel des Landes. Seite 1 von 2 Natürlich muss das nicht in jedem Fall bedeuten, dass die Pläne vom Parlament verabschiedet werden müssen. Eine stärkere Beteiligung des Parlaments oder der Fachausschüsse erscheint aber auf jeden Fall sinnvoll. Da hat Schleswig-Holstein ­ oder besser gesagt ­ haben wir als ParlamentarierInnen noch Nachholbedarf, auch im Vergleich zu süddeutschen Parlamenten, wo die Beteiligung des Parlamentes stärker ausgeprägt ist. Das hat auch etwas mit dem Selbstverständnis des Parlamentes zu tun. Was den Landesentwicklungsplan betrifft, sind wir jedenfalls entschieden der gleichen Meinung wie die FDP: Eine so grundlegende Planung, die auf alle Entscheidungs- und Planungsprozesse im Lande für 15 Jahre im Voraus gravierende Auswirkungen hat, sollte vom Parlament verabschiedet werden. Aber natürlich hängt auch dann die Qualität der Entscheidungen immer noch von der Qualität der Beteiligten EntscheiderInnen ab. Deshalb gestatten Sie mir dazu ein nettes Zitat von Friedrich Dürrenmatt: "Je planmäßiger der Mensch vorgeht, um so wirkungsvoller trifft ihn der Zufall." *** 2