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Presseticker > alle > 2009 > März > 25 > 12:34

Anke Spoorendonk zu TOP 06 - Vertrag mit dem Heiligen Stuhl

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 26.03.2009
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk

TOP 6           Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land
                Schleswig-
                Schleswig-Holstein und dem H eiligen Stuhl
                Drs. 16/2563


Schon bei der ersten Lesung dieses Vertrages sagte ich für den SSW, dass auch ein

Kirchenvertrag ein Vertrag ist, der allen rechtlichen und demokratischen

Gepflogenheiten genügen muss. Dazu gehört auch der Landtagsbeschluss, dass die

vertraglichen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kirchen dringend zu

modernisieren sind; vor allem bezüglich der Geltungsdauer der Verträge, die als so

genannte Ewigkeitsklauseln keine Revidierung vorsehen.



Der Finanzausschuss hat in seiner Debatte zu dem vorliegenden Vertrag die

Ewigkeitsklausel leidenschaftlich diskutiert; übrigens ebenfalls der Bildungsausschuss.

Die Landesregierung hat dabei an keiner Stelle signalisiert, dass sie von der

Ewigkeitsdauer des Vertrages abweichen wird. Schließlich ist der Vertrag seit fast einem

Vierteljahr unterzeichnet. Die Landesregierung will den Vertrag genau so verabschiedet

sehen, wie er unterzeichnet wurde. Der Hinweis der Chefs der Staatskanzlei, dass dies

                                               2

kirchenrechtlich betrachtet auch gar nicht anders sein könnte, hat uns aber immer noch

nicht überzeugt.



Es geht dem SSW, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, weder um die

Diskriminierung der Katholiken in unserem Land, noch darum, den Beziehungen

zwischen Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl eine vertragliche Grundlage zu

versagen. Beide Argumente sind gefallen; beide sind aber falsch.



Die Ablehnung der Ewigkeitsklausel durch die Opposition und einige Abgeordnete der

Regierungsfraktionen ist keine Kritik an der Katholischen Kirche; sie entspricht lediglich

der Beschlusslage des Landtages. Ich möchte davor warnen, die eigenen Voten nicht

ernst zu nehmen, nur weil der entsprechende Vertragspartner unsere Bedingungen nicht

akzeptiert. Genau das wurde dem Finanzausschuss berichtet, dass nämlich der Heilige

Stuhl über alle Fragen reden wolle, aber weder über eine Kündigung noch eine

Laufzeitbegrenzung des Vertrages. Die Landesregierung ist also eingeknickt.



Damit wird die Verhandlungsposition des Landes dauerhaft geschwächt, weil sich

andere Vertragsparteien auf genau diesen Ausnahmefall beziehen werden. Das ist dann

eine Ewigkeitsklausel der besonderen Art.



Dass das kein hohles Argument ist, belegt bereits die Tatsache, dass die Verhandlungen

mit der evangelischen Kirche unmittelbar bevorstehen. Staatssekretär Maurus hat sie für

dieses Jahr in Aussicht gestellt. Ihr kann das Land Schleswig-Holstein nicht das versagen,

was sie der Katholischen Kirche gewährt hat.

Daher lehnt der SSW den Vertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl in der vorliegenden

Form ab.
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