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25.03.09
12:34 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 06 - Vertrag mit dem Heiligen Stuhl

Presseinformation
Kiel, den 26.03.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig- Schleswig-Holstein und dem H eiligen Stuhl Drs. 16/2563

Schon bei der ersten Lesung dieses Vertrages sagte ich für den SSW, dass auch ein
Kirchenvertrag ein Vertrag ist, der allen rechtlichen und demokratischen
Gepflogenheiten genügen muss. Dazu gehört auch der Landtagsbeschluss, dass die
vertraglichen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kirchen dringend zu
modernisieren sind; vor allem bezüglich der Geltungsdauer der Verträge, die als so
genannte Ewigkeitsklauseln keine Revidierung vorsehen.


Der Finanzausschuss hat in seiner Debatte zu dem vorliegenden Vertrag die
Ewigkeitsklausel leidenschaftlich diskutiert; übrigens ebenfalls der Bildungsausschuss.
Die Landesregierung hat dabei an keiner Stelle signalisiert, dass sie von der
Ewigkeitsdauer des Vertrages abweichen wird. Schließlich ist der Vertrag seit fast einem
Vierteljahr unterzeichnet. Die Landesregierung will den Vertrag genau so verabschiedet
sehen, wie er unterzeichnet wurde. Der Hinweis der Chefs der Staatskanzlei, dass dies 2
kirchenrechtlich betrachtet auch gar nicht anders sein könnte, hat uns aber immer noch
nicht überzeugt.


Es geht dem SSW, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, weder um die
Diskriminierung der Katholiken in unserem Land, noch darum, den Beziehungen
zwischen Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl eine vertragliche Grundlage zu
versagen. Beide Argumente sind gefallen; beide sind aber falsch.


Die Ablehnung der Ewigkeitsklausel durch die Opposition und einige Abgeordnete der
Regierungsfraktionen ist keine Kritik an der Katholischen Kirche; sie entspricht lediglich
der Beschlusslage des Landtages. Ich möchte davor warnen, die eigenen Voten nicht
ernst zu nehmen, nur weil der entsprechende Vertragspartner unsere Bedingungen nicht
akzeptiert. Genau das wurde dem Finanzausschuss berichtet, dass nämlich der Heilige
Stuhl über alle Fragen reden wolle, aber weder über eine Kündigung noch eine
Laufzeitbegrenzung des Vertrages. Die Landesregierung ist also eingeknickt.


Damit wird die Verhandlungsposition des Landes dauerhaft geschwächt, weil sich
andere Vertragsparteien auf genau diesen Ausnahmefall beziehen werden. Das ist dann
eine Ewigkeitsklausel der besonderen Art.


Dass das kein hohles Argument ist, belegt bereits die Tatsache, dass die Verhandlungen
mit der evangelischen Kirche unmittelbar bevorstehen. Staatssekretär Maurus hat sie für
dieses Jahr in Aussicht gestellt. Ihr kann das Land Schleswig-Holstein nicht das versagen,
was sie der Katholischen Kirche gewährt hat.
Daher lehnt der SSW den Vertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl in der vorliegenden
Form ab.