FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 098/2009 Kiel, Mittwoch, 25. März 2009 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Kirchenpolitik / Staatsvertrag mit dem Vatikan Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Ekkehard Klug: ,,FDP-Fraktion kann dem Kirchenstaatsvertrag wegen dessen ,Ewigkeitsgarantie' nicht zustimmen" In der Landtagsdebatte zu TOP 6 (Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zu einem Staatsvertrag mit dem Vatikan) erklärte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: ,,Um es gleich zu Beginn zu sagen: Die FDP-Fraktion kann dem Vertrag mit dem Heiligen Stuhl wegen der ,,Ewigkeitsgarantie", die der Vertragstext enthält, nicht zustimmen. Verträge, die das Land und damit alle künftigen Generationen von Steuerzahlern ,,ewig" binden, sind aus unserer Sicht grundsätzlich nicht akzeptabel, selbst wenn der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass solche Vertragsvereinbarungen prinzipiell rechtlich zulässig wären. Ein zweiter Kritikpunkt ist aus unserer Sicht auch die ,,Dynamisierungsklausel", die im Vertragsentwurf in Bezug auf die Staatsleistungen enthalten ist. Der Präsident des Landesrechnungshofs hat hierzu in der Sitzung des Finanzausschusses vom 5. März als Vergleichsbeispiel den Vertrag genannt, den das Land Berlin 2006 mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg geschlossen hat. Dort wird auf eine Dynamisierung der Staatsleistungen verzichtet. Statt dessen werden die Zahlungen aus dem Landeshaushalt jeweils für einen Fünfjahreszeitraum festgeschrieben. Danach ist eine Überprüfung vorgesehen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, werden die bisherigen Zahlungen fortgeschrieben. Damit erhält einerseits der Vertragspartner eine mittelfristige Planungssicherheit, andererseits aber wird auch der Staat nicht zu ständigen Steigerungen seiner Leistungen unabhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen verpflichtet. Eine solche Regelung wäre auch für unser Land zweckmäßig und angemessen ­ und zwar auch für die vom Landtag geforderte Neuverhandlung zu dem seit 1957 bestehenden Vertrag mit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Falls der Vertrag mit dem Heiligen Stuhl in den beiden genannten Punkten ­ hinsichtlich der ,,Ewigkeitsgarantie" und der ,,Dynamisierungsklausel" - andere Regelungen enthielte, könnten wir einem solchen Vertrag vorbehaltlos zustimmen. Das gilt auch für solche Punkte, die in den Ausschüssen zum Teil von Kollegen der SPD-Fraktion kritisiert worden sind - nämlich die Vertragsbestimmungen zum Religionsunterricht und zum Bereich des Rundfunks. Im Hinblick auf den Religionsunterricht - dies möchte ich hinzufügen orientiert sich der Vertragstext an den Vorgaben des Grundgesetzes: Danach wird konfessionell gebundener Religionsunterricht ,,in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt". Falls Eltern oder religionsmündige Schüler sich gegen einen solchen Unterricht entscheiden, wird in Schleswig-Holstein statt dessen Unterricht im Fach Philosophie erteilt. Im Übrigen können Lehrkräfte - wie Artikel 7 Absatz 3 GG festlegt ­ nicht gegen ihren Willen zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet werden. Die logische Konsequenz aus den Vorgaben des Grundgesetzes besteht dann andererseits darin, dass staatliche Lehrkräfte, die konfessionell gebundenen Religionsunterricht erteilen, hierfür die in Artikel 5 des vorliegenden Vertrages mit dem Heiligen Stuhl genannte Zustimmung der Kirche benötigen. Wie gesagt: Darin sehen wir kein Problem und auch keinen Anlass zur Kritik. Letzte Anmerkung: Es dient meines Erachtens auch nicht einem fairen und partnerschaftlichen Umgang zwischen Staat und Kirche, wenn manche Kollegen - wie dies zum Beispiel im Finanzausschuss der Fall gewesen ist den vorliegenden Gesetzentwurf unter Hinweis auf das Reichskonkordat von 1933 in ein gewisses Zwielicht rücken. Hierzu hat zum einen Staatssekretär Maurus am 12. Februar im Finanzausschuss zutreffend festgestellt, ,,dass aus politischen Gründen bewusst davon abgesehen worden sei, im Vertrag die Fortgeltung des Reichskonkordats festzuschreiben". Zum anderen kann mich nicht erinnern, dass jemals - und zwar insbesondere auch nicht von Sozialdemokraten - daran Anstoß genommen worden ist, dass bestimmte sozialpolitische Regelungen, die aus guten Gründen bis heute bestehen, erstmals in der Zeit zwischen 1933 und 1945 eingeführt worden sind (zum Beispiel die Einbeziehung der Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung) . Kurz gesagt: Es ist ganz einfach unangemessen, unsere aktuelle Kirchenstaatsvertragsdebatte durch Verweise auf 1933 zu belasten. Dies möge bitte auch der Kollege Günther Neugebauer ernsthaft bedenken. Wenn die FDP-Abgeordneten­ wie auch Mitglieder anderer Fraktionen ­ nachher in der Abstimmung den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, so geschieht dies ausschließlich aus den eingangs von mir genannten Gründen." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2