Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 31.03.2009, Nr.: 084/2009 Thomas Rother: Nicht Arbeitnehmern, sondern Arbeitgebern auf die Finger gucken! Zur heutigen Vorstellung des Tätigkeitsberichtes des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Inneres, Recht und Kommunales der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother: Die vom ULD aufgezeigten Fälle von gravierenden Verstößen gegen Persönlichkeits- rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beim Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen und Detekteien zeigen deutlich, dass betrieblicher Daten- schutz für viele Arbeitgeber noch ein Fremdwort ist. Da tröstet es nur wenig, dass zu- mindest die ins Gerede gekommenen großen Einzelhandelsketten zum Teil einsichtig sind und ihre skandalösen Überwachungsaktionen nicht mehr fortsetzen wollen. Problematisch ist für uns, was sich so alles in kleineren Betrieben abspielt: Wenn ein Zahnarzt seine Mitarbeiterinnen durch im Rauchmelder versteckte Kameras überwacht und hierbei auch noch gleich seine Patienten filmt, ist Schluss! Solchen Arbeitgebern muss man notfalls durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz beibringen, dass ihre Angestellten nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern auch Menschenwürde besitzen. Die SPD-Fraktion dankt daher Herrn Dr. Weichert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die akribische Auflistung solcher Missstände. Wir werden unsere Mög- lichkeiten nutzen, die vom ULD gegebenen Anregungen wirkungsvoll umzusetzen. Die Kritik des ULD an der Gesetzgebung ist jedoch nicht immer berechtigt. So wird die Regelung der Vorratsdatenspeicherung im neuen Verfassungsschutzgesetz als nicht mit der Verfassung vereinbar dargestellt, obwohl das Gesetz eine Regelung enthält, die sich an der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu orien- tiert. Das ULD hat offenbar übersehen, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf enthal- tene Regelung auf Antrag der Regierungsfraktionen geändert wurde und dass das später beschlossene Gesetz nunmehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen ent- sprechen dürfte. Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de