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Presseticker > alle > 2009 > April > 16 > 11:43

Monika Heinold zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation


                                                                Landtagsfraktion
                                                                Schleswig-Holstein
                                                                Pressesprecherin
                                                                Claudia Jacob
                                                                Landeshaus
                                                                Düsternbrooker Weg 70
                                                                24105 Kiel

                                                                Telefon: 0431 / 988 - 1503
                                                                Fax: 0431 / 988 - 1501
Landtagswahl 2010:                                              Mobil: 0172 / 541 83 53

                                                                presse@gruene.ltsh.de
Auch 16- und 17-jährige                                         www.sh.gruene-fraktion.de

brauchen eine Stimme                                            Nr. 166.09 / 16.04.2009

Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir den 16- und 17-jährigen das aktive Wahlrecht bei
Landtagswahlen ermöglichen und damit ihre demokratischen Rechte stärken.

Das Wahlalter 16 ist ein klares Signal unserer Gesellschaft: Die junge Generation soll an
wichtigen politischen Entscheidungen beteiligt werden, schließlich sind sie als zukünftige
Generation am längsten von den Konsequenzen betroffen.

Eine zentrale Herausforderung der alternden und schrumpfenden Gesellschaft ist es, einen
fairen Interessenausgleich zwischen den Generationen zu schaffen. Bereits im Jahr 2010
werden erstmals weniger Jugendliche unter 20 Jahren als Menschen über 65 Jahren in
Deutschland leben. 2050 werden es nur noch halb so viele Jüngere wie Ältere sein. Junge
Menschen werden somit immer mehr zur gesellschaftlichen Minderheit.

Jugendliche sollen nicht nur über kommunale Angelegenheiten, sondern auch über die
Landespolitik abstimmen dürfen. Insbesondere die Landespolitik, die ihre Schwerpunkte im
Bildungsbereich hat, besitzt direkte Auswirkung auf die Lebenswelt von Jugendlichen. Sie
sind in der Bildung ,,Experten in eigener Sache" und sollen in demokratische Entschei-
dungsprozesse mit eingebunden werden.

Aber auch die langfristigen Konsequenzen klima- oder finanzpolitischer Entscheidungen, die
heute gefällt werden, betreffen in erster Linie nicht uns, sondern die junge Generation von
morgen.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es für die jüngeren Menschen ist, dass Politik
nachhaltige und generationengerechte Lösungen findet. Wir wollen, dass junge Menschen
schon ab 16 Jahren mitbestimmen können, wohin die Reise gehen soll.

Eine objektiv messbare ,,Reife zur Wahl" gibt es nicht. So war es auch vor fast 40 Jahren,
als die sozial-liberale Koalition unter Willy Brandt das Wahlalter von 21 auf 18 herabgesetzt
hat. Die Frage, wann junge Menschen das Wahlrecht erhalten sollen, ist eine politische
Entscheidung.

                                                                                 Seite 1 von 2

Bereits jetzt wird Jugendlichen durch das Erreichen der Religions- und Strafmündigkeit im
Alter von 14 Jahren ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung zugesprochen. Es
gibt keinen Grund, Jugendlichen ab 16 Jahren nicht auch politisches Verantwortungsbe-
wusstsein zuzugestehen.

Entgegen häufiger Vorurteile engagieren sich viele Jugendliche ehrenamtlich in Initiativen,
Vereinen und Verbänden, übernehmen dort Verantwortung und zeigen auch ein großes po-
litisches Interesse.

Sie leisten Freiwilligendienste oder setzen sich für Umwelt- und Menschenrechtsfragen ein.
Die Erfahrungen zeigen, dass 16- und 17-Jährige kompetent und entscheidungsfähig sind.

Auch die Erfahrung mit der Beteiligung von Jugendlichen an Kommunalwahlen in Schles-
wig-Holstein zeigt, dass Jugendliche verantwortungsvoll mit ihrem Stimmrecht umgehen. So
war zum Beispiel bei der Kommunalwahl 1998 die Wahlbeteiligung bei den 16- bis 20-
jährigen höher als in der Altersgruppe der 21 bis 34-jährigen.

Demokratie muss früh gelernt, erlebt und gelebt werden. Eine Absenkung des Wahlalters ist
Chance und Verpflichtung zugleich: Chance für mehr Demokratie und Verpflichtung für eine
Verstärkung der politischen Bildung und der aktiven demokratischen Beteiligung in Kinder-
tagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen. In der Schule ist der Anlass ,,erste Wahl"
für LehrerInnen ein guter Anknüpfungspunkt, um Lehrinhalte zur Kommunal- und Land-
tagswahl zu vermitteln.

Es gilt, das Interesse an unserem demokratischen System zu wecken und die jungen Men-
schen auf Politik neugierig zu machen. Eine Kultur des Nicht-Wählens stellt die Legitimation
demokratischer Systeme langfristig in Frage.

Unser Grünes Gesamtkonzept für eine breitere und bessere Kinder- und Jugendbeteiligung
besteht aus drei Forderungen:

   ·   Wir fordern, dass alle Gemeinden ­ wie in der Schleswig-Holsteinischen Gemeinde-
       ordnung vorgeschrieben ­ bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kin-
       dern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Um zu
       überprüfen, in wie vielen Kommunen und durch welche Beteiligungsverfahren das
       Gesetz auch tatsächlich umgesetzt wird, haben wir eine große Anfrage gestellt.
   ·   Wir fordern, dass der Bildungsauftrag die politische Bildung in der Schule in Theorie
       und Praxis umfasst und das Unterrichtsfach Wirtschaft & Politik möglichst früh allen
       Kindern zu Gute kommt beziehungsweise, dass die Inhalte dieses Faches in die
       Fachstunden der anderen Fächer integriert wird.
   ·   Wir fordern, dass das aktive Wahlalter grundsätzlich auf 16 Jahre herabgesetzt wird
       und legen dafür für Schleswig-Holstein eine Änderung des Landeswahlgesetzes vor.

Für uns Grüne ist die Absenkung des Wahlalters bei der anstehenden Landtagswahl 2010
nur konsequent. Sie ist ein weiterer Baustein auf unserem Weg, die Beteiligungskultur aus-
zuweiten und Partizipation ernst zu nehmen. Wenn die anderen Fraktionen im Landtag
mitmachen, kann das Gesetz bereits zur Landtagswahl 2010 in Kraft treten.

                                         ***



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