53/2009 Kiel, 30. April 2009 Innen- und Rechtsausschuss: Volksbegehren für die Erhaltung der Realschulen zulässig Kiel (SHL) - Die ,,Volksinitiative für die Erhaltung der Realschule" hat nach Ablehnung ihres Antrages auf Wiederaufnahme der Realschule ins Schulgesetz im Dezember 2008 durch den Landtag jetzt einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens als Voraussetzung eines Volksentscheides beim Landtag eingereicht. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich damit in seiner jüngsten Sitzung befasst und dem Landtag einstimmig empfohlen, die Zulässigkeit des Antrags festzustellen. Sollte sich der Landtag in der kommenden Woche dieser Empfehlung anschließen, muss der Landtagspräsident Beginn und Ende der sechsmonatigen Eintragungsfrist für das Volksbegehren bekanntgeben. Wenn 5 % der stimmberechtigten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner dann dem Volksbegehren durch ihre Unterschrift in den in den Gemeinden ausliegenden Listen zustimmen, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid über den Antrag durchgeführt werden. Der Vorsitzende, Werner Kalinka (CDU): ,,Das Thema Erhaltung der Realschule bleibt damit auf der politischen Agenda". Inhalt des Antrages ist neben der Forderung, die Realschule als weiterführende allgemeinbildende Schule wieder ins Schulgesetz aufzunehmen auch, die Umwandlung von Realschulen in Regionalschulen aus dem Schulgesetz zu streichen und zugleich Formen der Kooperation zwischen bestehenden Schulen außerhalb einer organisatorischen Verbindung von Schulen zu ermöglichen. Das Plenum des Landtages wird in der kommenden Woche am Mittwoch, 6. Mai, ohne Aussprache über die Zulässigkeit des Volksbegehrens befinden (TOP 36 der Tagesordnung). Der Antrag der Volksinitiative (Drs. 16/2623) und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 16/2633) können im Internet unter www.sh-landtag.de in der Infothek aufgerufen werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 www.sh-landtag.de Presseticker