FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Nr. 150/2009 Kiel, Donnerstag, 07. Mai 2009 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Wirtschaft/ Kultur Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Wolfgang Kubicki zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung In seinem Redebeitrag zu TOP 21 (Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Am 15. Mai wird im Bundesrat ein sprachliches Ungetüm, die so genannte ,,Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" beraten werden. Sie verfolgt das Ziel, die Frequenzen im Bereich 790-862 MHz (Kanäle 6169) auch für Mobilfunknutzungen zur Erschließung ländlicher Gebiete mit Breitband zuzulassen. Ein entsprechender Beschluss wurde von den Rundfunkreferenten in den Staatskanzleien gefasst. Sie soll die Voraussetzungen schaffen, die so genannten "Weißen Flecken" in Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, drahtlos mit Breitbandzugängen zu versorgen. Dieses Ziel lässt sich grundsätzlich dadurch erreichen, dass neben modernen leitungsgebundenen Netzen auch leistungsstarke Funktechnologien zum Einsatz kommen und das Frequenzspektrum effizient genutzt wird. Und es ist bereist heute so, dass funkgestützten Breitbanddiensten eine überaus wichtige Funktion zukommt, sei es als Mittel zur Schließung von Lücken in der Versorgung mit leitungsgebundenen Technologien oder als mobile Ergänzung von Festnetzanschlüssen. Insgesamt also eine Zielsetzung, die durchaus zu begrüßen ist. Dabei sind die Kanäle 61-69 für die flächendeckende Breitbanderschließung sehr wertvoll. Es handelt sich um qualitativ hochwertige Frequenzen, die einen preisgünstigen Netzaufbau ermöglichen. Allerdings wird der so genannte obere UHF-Bereich (also oberhalb des Kanals 60) derzeit durch zahlreiche Funkmikrofone genutzt. Bei einer Nutzung dieses Spektrums für Mobilfunk (wie angedacht) ist es für die Mikrofone wohl nicht mehr nutzbar. Aus Sicht der Mikrofonhersteller und ­ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de 2 nutzer geht es daher um die Frage, ob und in welchem Umfang die Nutzbarkeit der Mikrofone im UHF- Bereich weiterhin möglich sein wird. Und da kommen wir zum Problem. Was sich nämlich hinter dieser eher technischen Umschreibung des Problems versteckt, bedeutet, dass diese Verordnung Auswirkungen auf den Betrieb von Theatern, Opernhäusern, Kulturveranstaltern, Hallen, Sportveranstaltern, Medienunternehmer, Universitäten, Messeveranstalter, Radio- und Fernsehsendern haben werden. So ruft bereits der Deutsche Bühnenverein dazu auf, dass die Länderregierungen bei der Entscheidung im Bundesrat nicht zustimmen dürfen. Vor einer Zustimmung soll sichergestellt sein, dass die Länder zusammen mit den Kommunen das Geld für neue Geräte und erforderliche Umbauten an Theatern und anderen Veranstaltungsräumen haben. Nach Schätzungen, auf die sich der Bühnenverein beruft, soll die Frequenzzuordnung die Kulturbranche mehrere hundert Millionen Euro kosten. Außerdem sei der ungestörte Betrieb von Theatervorstellungen und anderen Veranstaltungen durch eine geplante Mehrfachnutzung der Frequenzen ab 2011 gefährdet. Wie weiter ausgeführt wird, kann bereits der Betrieb eines Handys im näheren Umkreis den Betrieb einer Vorführung erheblich stören. Daher muss die Landesregierung die Auswirkungen, insbesondere auch in Hinsicht notwendiger Investitionen für den Theaterbetrieb sorgfältig geprüft haben, bevor sie hier eine abschließende Entscheidung im Bundesrat treffen kann. Insgesamt scheint auch aus Sicht der FDP-Fraktion das Spannungsverhältnis zwischen notwendiger Telekommunikationsversorgung aber auch dem ebenso notwendigen ungestörten kulturellen Betrieb derzeit im Verordnungsentwurf noch nicht befriedigend aufgelöst. Daher unterstützen wir den Antrag der Grünen, der sich nicht grundsätzlich gegen die Verordnung richtet. Wir könnten aber auch mit einer Überweisung des Antrages in den zuständigen Ausschuss leben. Dabei wäre es zielführend, wenn die Landesregierung noch vor der Sitzung des Bundesrates zu den Fragen der Fraktionen hinsichtlich der Auswirkungen der Verordnung auf den Kulturbetrieb Stellung nimmt und eine Entscheidung getroffen werden kann." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/