Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 21 ­ Auswirkung einer Umverteilung von Landeshaus Breitbandfrequenzen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Angelika Birk: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 193.09 / 07.05.2009 Keine Zustimmung im Bundesrat zu den neuen Frequenzbereichen für den Mobilfunk! Zur Umverteilung der Frequenzbereiche und deren Folge sagt die kulturpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk: Werden demnächst die Landtagsdebatten abgebrochen werden müssen, weil der Handygebrauch im benachbarten Restaurant an der Kiellinie durch unsere Lautsprecheranlage Störgeräusche über- trägt? Wird die Bundesregierung hierfür gesetzlich veranlassen, dass wir für eine technische Schutzausrüstung der Lautsprecherübertragung des Landtags Schadenersatz erhalten? Diese Fragen müssten sich eigentlich alle stellen, die mit kabbellosen Mikrophonen arbeiten, denn die Bundesregierung hat eine neue Verteilung der Medienfrequenzen beschlossen, ohne die weit reichenden Folgen zu prüfen, die alle kabellosen Lautsprecheranlagen betreffen. Die meisten Be- troffenen und wer ist das in diesem Fall nicht - das fängt bei einer privaten Party an und hört bei den Sport- und Theaterveranstaltungen nicht auf - wissen überhaupt nichts von diesem drohenden Är- gerniss, auf das dankenswerterweise der Bühnenverein bundesweit aufmerksam gemacht hat. Mitte Mai soll im Bundesrat über den Entwurf ,,Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbe- reichszuweisungsplanverordnung" abgestimmt werden. Die Änderung bedeutet eine Öffnung des Bereichs zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen. Dieses Frequenz- spektrum war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Tech- nik nun frei geworden. Schon am 4. März 2009 hat das Bundeskabinett die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. Eine Technologiefolgenabschätzung dieser Maßnahme hat bisher nicht stattgefun- den. Diese Verordnung ist ein Eckpfeiler der Breitbandstrategie der Bundesregierung und soll dazu die- nen, die angeblich nicht genutzten Rundfunkfrequenzen im Bereich zwischen 790-862 MHz für breitbandiges Internet an Mobilfunkanbieter zu versteigern. Derzeit werden diese Seite 1 von 3 Frequenzen aber von BetreiberInnen so genannter Mikroportanlagen (Funksysteme zur drahtlosen Audioübertragung) genutzt. Dieses Frequenzband wurde den Mikroportanlagen als so genannter Sekundärdienst von der Bundesnetzagentur bis 2015 zugewiesen. Sollte mit der Verabschiedung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung durch den Bundes- rat der Weg für mobiles Internet auf diesen Frequenzen frei gemacht werden, dürfte der Bestands- schutz für Mikroportanlagen auf diesem Frequenzband bis 2015 nicht mehr gewährleistet sein. Da die notwendigen Feldstärken für die stabile Nutzung von mobilem Internet weit über dem des Rund- funks liegen, wird die parallele Nutzung des Frequenzbandes nicht mehr möglich sein. Fachleute gehen davon aus, dass demnächst bundesweit Theateraufführungen, Popkonzerte oder Sportveranstaltungen unterbrochen werden, schon weil ein Handy in der Nähe die Tonübertragung mit Störgeräuschen unmöglich macht. Aus den USA liegen bereits Berichte vor, dass Konzerte we- gen Frequenzüberschneidungen zwischen Mobilfunk und Saalmikrophonen und entsprechender Störung der Audioübertragung sogar abgebrochen werden mussten. Das Bundeswirtschaftsministeriums will dies zwar vermeiden, aber seine Überlegungen, Frequen- zen zwischen 1785 und 1800 MHz für Mikroportanlagen zuzuweisen, so wie dies offenbar Regelun- gen in anderen europäischen Ländern vorsehen, sind nicht realistisch: In diesem Bereich schwingen die Mikrowellen so kurz, dass sie von kleinsten Hindernissen absorbiert werden. Das bedeutet für eine saubere und stabile Übertragung des Audiosignals ist eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger dringend erforderlich. Der Vorteil der Bewegungsfreiheit der Mikrofonträger und die sendesichere Überbrückung auch unter schwierigen Bedingungen wäre nicht mehr gegeben. Den Mikroportanlagen wieder auf einen Frequenzbereich des Rundfunks zu legen, wo sie wieder nur als Sekundärnutzer senden können, ist ebenso wenig praktikabel, da sich durch die Digitalisie- rung die Frequenzauslastung im Rundfunkband ebenfalls verändert hat. Das DVB-T-Signal stört bei paralleler Nutzung das Signal der Mikroportanlagen ebenfalls erheblich. Auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. befürchtet erhebliche Störungen durch die geplante Nutzung bisheriger Rundfunkfrequenzen. In vielen Regionen würde dadurch die Angebots- vielfalt eingeschränkt werden. Das bedeutet im Klartext für alle AnbieterInnen von Veranstaltungstechnik, Konzerthallen, Theater, Messen, Kongresshallen, Film- und Fernsehproduktionen, Kirchen usw., dass bisher gut funktionie- rende Technik ausgetauscht werden muss. Im Bundesratsausschuss für Kultur war Schleswig Holstein Berichterstatter zu diesem Thema - wo- von der Landtag bedauerlicherweise auch nicht unterrichtet wurde und auch nicht darüber, dass ei- ne Reihe von Bundesländern erhebliche Zweifel an der neuen Regelung haben. Dem Antrag von NRW und Rheinland Pfalz, die Interessen der Geschädigten stärker zu berücksichtigen und Scha- densersatz zu leisten, schlossen sich eine Reihe von Bundesländern an. Der Bühnenverein und eine Reihe von Kommunen warnen vor erheblichen Kosten. Sie gehen davon aus, dass der Investitionsbedarf für eine Umrüstung beziehungsweise Neuanschaffung, durch die die Störungen verhindert werden können, allein für die mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrich- tungen 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro betragen könnten. Nur zum Beispiel: Das Kulturamt der Stadt Kiel rechnet damit, allein für die Lautsprecherumrüstung im Theaterbereich 300.000 Euro ausgeben zu müssen. Im Fall der Entschädigung für Theater wäre aber nur ein Bruchteil aller MikrophonnutzerInnen aus- bezahlt. Und im Ernst: so etwas kann doch niemand wollen und selbst wenn dieses als eine Art Konjunkturpakte III beschlossen würde, wie will die Bundesregierung zwischen der Mobilfunkindust- 2 rie und den Geschädigten garantieren, dass dieser Schadenersatz tatsächlich angemessen erfolgt? Ganz zu schweigen von der Bürokratie! Um dieses Risiko zu vermeiden und Schadensersatz überflüssig zu machen, fordern wir deshalb die Landesregierung auf, am 15. Mai im Bundesrat die Notbremse zu ziehen und die sorglose Verände- rung der Frequenznutzung zunächst einmal zu stoppen, Schleswig Holstein darf dem Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderungen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nicht zu- stimmen und muss sich dafür einsetzen, dass die Frequenzen neu verhandelt werden. *** 3