57/2009 Kiel, 8. Mai 2009 Neuer Tätigkeitsbericht: Petitionsausschuss kritisiert Ungleichbehandlung in Baugenehmigungsverfahren Kiel (SHL) - Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages übt in seinem neuen Tätigkeitsbericht deutliche Kritik an einem Baugenehmigungsverfahren im Kreis Pinneberg. ,,Der Eindruck der Ungleichbehandlung hat sich dem Ausschuss geradezu aufgedrängt", beanstandet der Ausschussvorsitzende Detlef Buder anlässlich der Übergabe des Tätigkeitsberichts für die Monate Januar bis März 2009 in der heutigen Plenarsitzung. Ein Bauinteressent aus dem Kreis Pinneberg hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass seine Bauanfrage abgelehnt worden war, während ein anderer Bauherr nur wenig später an selber Stelle ein Haus errichten durfte. Der Ausschuss konnte den Unmut des Petenten nachvollziehen. Während der Petent auf die Auskunft, das Grundstück sei unbebaubar, vertraut hat, hat der andere Interessent hartnäckig insistiert und schließlich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erreicht. ,,Hartnäckigkeit kann aber kein Kriterium für die Erteilung einer Genehmigung sein", zitiert der Ausschussvorsitzende aus dem Beschluss des Petitionsausschusses. Darin beanstandet der Ausschuss, dass der Petent im Gegensatz zu dem anderen Interessenten nicht auf alternative Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden ist. In dem Beschluss heißt es: ,,Der entstandene Eindruck, es sei mit zweierlei Maß gemessen worden, widerspricht den Vorstellungen des Petitionsausschusses von einer bürgerfreundlichen Verwaltung." (Petition L143-16/1138) Ein anderer Fall führte den Petitionsausschuss Ende März auf die Insel Fehmarn: Eine Anwohnerin hatte sich an die Abgeordneten gewandt. Haus und Grundstück waren bei Regenfällen durch Überschwemmungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Grundsstückseigentümerin macht hierfür die nicht ordnungsgemäße Instandhaltung von örtlichen Entwässerungsanlagen verantwortlich. Vor Ort stellte der Ausschuss fest, dass sich die vorgefundene Entwässerungssituation erheblich von den vorgelegten Plänen unterscheidet. Jetzt soll die gesamte Entwässerung überarbeitet und konkrete Abhilfemaßnahmen geschaffen werden. ,,Dieser Fall zeigt, wie wichtig es sein kann, sich nicht auf vorgelegte Unterlagen zu verlassen, sondern sich selbst ein Bild zu machen", so der Ausschussvorsitzende. Er geht daSchleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 www.sh-landtag.de Presseticker 2 von aus, dass das Petitionsverfahren in Kürze im Sinne der Petentin abgeschlossen werden kann. Einem schwerbehinderten Petenten aus dem Kreis Plön konnte der Ausschuss helfen, indem er alle beteiligten Stellen an einen Tisch geholt hat. Der körperlich schwer beeinträchtige Mann ist dringend auf einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung angewiesen, verfügt aber nicht über die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel. Der Sachverhalt gestaltete sich nicht zuletzt aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten höchst problematisch, doch im Rahmen einer Gesprächsrunde konnte gemeinsam mit allen Beteiligten ein konkretes Hilfsangebot für den Petenten erarbeitet werden. ,,Ich danke den Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werkes des Kirchenkreise Plön und Segeberg und der Stadt Preetz an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für ihre konstruktive Mitarbeit. Einem Umzug sollte nun nichts mehr im Wege stehen", so Buder. (Petition L146-16/1235) Eine Petition aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg hat dazu geführt, ein missverständliches Steuerformular zu ersetzen. Das bisher vom Finanzamt Ratzeburg verwendete Formular, das der Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht beim Erwerb von Neuwagen aus dem EU-Ausland (sog. Reimport) dienen sollte, hatte zu erheblichen Missverständnissen geführt. Durch Verwendung neuer Vordrucke konnte der Petition vollends abgeholfen und das Verfahren insgesamt bürgerfreundlicher werden. (Petition L141-16/1573) Insgesamt haben in den ersten drei Monaten des Jahres 118 Bürgerinnen und Bürger die Hilfe des Petitionsausschusses in Anspruch genommen. Die meisten Petitionen betrafen die Bereiche Inneres, Justiz und Finanzen. 101 Petitionen hat der Ausschuss abschließend beraten, davon konnten 38 Prozent ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden. Mit diesem Ergebnis konnte der Petitionsausschuss seine gute Erfolgsquote beibehalten. Weitere Einzelheiten sind dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zu entnehmen. Die Berichte des Petitionsausschusses sind auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik ,,Der Petitionsausschuss" zu finden.