Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort TOP 10 ­ Telekommunikationsgesetz Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 256.09 / 18.06.2009 Blindflug gegen Bürgerrechte stoppen Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation dar. Ohne konkreten Tatverdacht oder Anlass werden die Kommunikationsdaten aller Personen gespeichert. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine übermäßige und unverhältnismäßige Sammlung von Daten auf Vorrat verfassungswidrig ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt den Einzelnen gegen informationsbezogene Maßnahmen, die für ihn weder überschaubar noch beherrschbar sind. Meine Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen Paradigmenwechsel im Datenschutz. 1983 wurde mit dem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen. Das Grundrecht soll gerade vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe höchstpersönlicher Daten schützen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht dagegen vor, dass verdachts- und anlassunabhängig Telekommunikationsverbindungsdaten gespeichert werden. Ohne konkreten Zweck und ohne Einschränkung des Personenkreises. Eine schlichte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hätte den Zugriff auf die gespeicherten Daten nur Strafverfolgungsbehörden gewährt. Eine Ausweitung der Nutzung für präventive Zwecke ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Seite 1 von 2 Die Bundesregierung hat sich aber entschieden, auch Geheimdiensten und Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr den Zugriff auf die Vorratsdaten zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun schleswig-holsteinischen PolizeibeamtInnen für präventive Zwecke der Zugriff auf unsere Daten ermöglicht werden. Damit verschieben sich erneut die Grenzen des Rechtsstaats. Mittlerweile gibt es 34.000 Verfassungsbeschwerden gegen die Paragraphen 113a und 113b TKG beim Bundesverfassungsrecht. Das Gericht hat bereits in mehreren vorläufigen Entscheidungen deutlich gemacht hat, dass die Weitergabe der Daten für repressive Zwecke nur bei schweren Straftaten zulässig und für präventive Zwecke unzulässig ist. Damit ist klar, dass das Gesetz nicht Bestand haben wird. Deswegen ist mir unbegreiflich, wieso CDU und SPD ein Gesetz verabschieden wollen, was so bereits für andere Bundesländer für verfassungswidrig erklärt wurde. Meine Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest: Die Vorratsdatenspeicherung erfüllt nicht die Anforderung, die die Kernelemente des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorgeben. Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Vertraulichkeit der Kommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung stellt pauschal alle BürgerInnen unter Verdacht. Und trotzdem verabschiedet diese große Koalition sehenden Auges dieses verfassungswidrige Gesetz. Die Koalition kommt mir vor wie im Blindflug. Diese offensichtliche Missachtung der verfassungsmäßigen Bürgerrechte ist nicht zu begreifen. Meine Grüne Fraktion wird deshalb dieses Gesetz ablehnen. *** 2