Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.06.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 16 + 45, Konjunkturpaket II: Lärmschutzmaßnahmen + Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Drucksachen 16/2653, 16/2635 und 16/2661) Dr. Henning Höppner: Auch Schulen müssen barrierefrei sein Wir beschäftigen uns heute gleich mehrmals mit den Auswirkungen des Konjunkturpakets II auf Schleswig-Holstein. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben einen langfristigen Berichtsantrag für das Jahr 2011/12 gestellt, in dem sie um einen Bericht hinsichtlich der Verbesserung der akustischen Situation in Schulen und Kindertagesstätten mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II bitten. Wir sind selbstverständlich mit dem Berichtsantrag einverstanden. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der Bericht nicht mehr in dieser Legislaturperiode gegeben werden kann. Rein formal fällt der Antrag mit der Landtagswahl im Mai 2010 der Diskontinuität anheim. Sie sollten ihn daher zu Beginn der 17. Legislaturperiode pro forma nochmals einbringen. Der Ältestenrat hat in seiner höheren Weisheit beschlossen, diesen Berichtsantrag gemeinsam mit dem kurzen Bericht der Landesregierung zur Rolle der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket aufzurufen. Außer dem Begriff ,,Konjunkturpaket" haben beide Drucksachen zwar nichts miteinander zu tun, aber man wird sich dabei schon etwas gedacht haben. Die Barrierefreiheit ist ein völlig unstrittiger politischer Grundsatz aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2002 und dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz aus demselben Jahr. Jeder von uns, der einmal aufgrund eines Unfalls Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- zeitweilig gehandicapt war und zum Beispiel an Krücken gehen musste, weiß, wie entscheidend wichtig es ist, dass der Zugang zu Gebäuden und Räumen nicht durch Stufen, Treppen und Schwellen unüberwindbar versperrt ist. Der Bericht hebt darauf ab, dass sich die bisher im Innenministerium eingegangenen Anträge der Kommunen unter anderem auf kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Büchereien, Jugendhäuser bezieht. Die Bildungseinrichtungen sind von diesem Programm nicht betroffen. 2007 waren 2,3 % der unter 3-jährigen, die in Tagespflege oder Tageseinrichtungen betreut wurden, behindert, bei den 3-7-jährigen immerhin schon 4,1 %. An den Schulen wachsen die Herausforderungen durch den Paradigmenwechsel von der frühzeitigen Trennung zum längeren gemeinsamen Lernen, also der Integration, und dem Übergang zur Inklusion, die das schulpolitische Leitmotto dieses Jahres ist. Je weniger junge Menschen an Förderzentren unterrichtet werden, umso mehr müssen sich allgemeinbildende Schulen auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Behinderung einstellen. Im Rahmen der heutigen Debatte kann natürlich nicht genau analysiert werden, an welchen Schulstandorten es Nachbesserungsbedarf gibt, um Schülerinnen und Schülern den Zugang und das Verlassen des Schulgebäudes, das Erreichen von Räumen in höheren Stockwerken und die barrierefreie Beteiligung am Schulunterricht zu ermöglichen, und wo es noch Defizite gibt. Der Kurzbericht der Landesregierung hebt hervor, dass das Innenministerium die Barrierefreiheit von bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen als eigenständigen Fördertatbestand ausdrücklich festgelegt hat. Wir unterstützen das natürlich, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, in den Kommunen dafür zu werben, Defizite bei den -3- Bildungseinrichtungen und bei sonstigen Einrichtungen des gemeinschaftlichen Bedarfs baldmöglichst zu beheben. Ich bitte, den Bericht in den Innenausschuss zu überweisen und dem Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zuzustimmen, mit der Maßgabe, die ich bereits genannt habe.