FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 200/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 18. Juni 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Gesundheit/Ernährung Günther Hildebrand: Smileys sind gut, zufriedene Gäste sind besser. In seinem Redebeitrag TOP 20 (Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit) sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Nachdem wir uns hierzulande bereits nicht auf die angeblich so Verbraucher-freundliche Ampelkennzeichnung zur Bewertung von Lebensmitteln einigen konnten, versucht es der SSW heute mit einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben nach dänischem Vorbild. Das mag auf erste Sicht verlockend klingen ­ aber auch hier steckt der Teufel ­ wie so oft ­ im Detail. Denn jede Kennzeichnung ist nur so gut wie die Aussage, die damit getroffen wird. Was nützt ein roter Punkt auf einer Olivenölflasche, wenn damit auf den hohen Fettgehalt hingewiesen wird? Oder ein roter Punkt auf dem Honigglas, der vor hohem Zuckergehalt warnen soll? Der Aussagekraft der Kennzeichnung wird damit im Gegenteil ein Bärendienst erwiesen. In Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben sollen es nun vier verschiedene Smileys richten können: stark und leicht lächelnde, einer mit gerade gezogenen und einer mit herabhängenden Mundwinkeln ­ je nachdem wie und wann die Qualität der Betriebe beispielsweise in Sachen Hygiene oder Küchenausstattung ausgefallen ist. Nicht zu vergessen der ,,Elite-Smiley", den der SSW noch außen vor gelassen hat und der ­ jedenfalls in Dänemark ­ zusätzlich Auskunft darüber geben soll, wenn ein Betrieb während der letzten 4 Inspektionen und jedenfalls während der letzten 12 Monate ohne Beanstandungen gewesen ist. Wie gesagt, im Ansatz klingt das durchaus verlockend. Wir würden alle nur noch in die Restaurants, die Imbisse oder die Lebensmittelgeschäfte gehen, an deren Türen ein Smiley für ausgezeichnete Qualität prangt. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Aber welche Aussage ist damit verknüpft? Dass diese Betriebe gut sind oder es jedenfalls zur Kontrolle vor bis zu einem Jahr waren? Dass andere Betriebe schlechter sind - oder schlicht nur noch nicht geprüft wurden? Dass andere Betriebe nur die Gebühr für die Plakette nicht zahlen wollten oder dass sie bereits so gut sind, dass sie einen Smiley nicht für nötig befinden? Fakt ist, dass mit der Smiley-Kennzeichnung keine Erhöhung der Kontrollfrequenz oder eine Veränderung der Anforderungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung verbunden ist. Ob ein Betrieb schlecht war oder gut, ob es Beanstandungen gab oder nicht ­ daran ändert der neue Smiley nichts ­ das wird bereits heute ganz genau so festgestellt. Und es hat auch bereits die gleichen Konsequenzen ­ beispielsweise die Schließung einer Küche -, wenn die Verhältnisse so katastrophal sind, wie es sich auf den Internetseiten des Bezirksamtes Berlin-Pankow anschauen lässt. Daran ändert eine Negativliste nichts ­ da helfen allenfalls vermehrte Kontrollen. Apropos Internet: Auch der Antrag des SSW enthält den Hinweis, dass die erhobenen Daten ins Internet gestellt werden sollen. Zwecks besserer Transparenz, wie ich annehme und grundsätzlich befürwortet ich diese Transparenz aus Gründen des Verbraucherschutzes auch. Ich warne allerdings davor, unter dem Denkmantel der Transparenz eine Art virtuellen Pranger aufzubauen, von dem sich der, der daran geraten ist, nicht wieder erholen kann. Selbstverständlich muss derjenige, der z.B. bei Hygiene-Kontrollen negativ aufgefallen ist, die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen müssen. Er muss sie dann aber auch ziehen können ­ eine Brandmarkung, die jede Zukunfts-perspektive verbaut, erscheint mir da kein geeignetes Mittel. Nordrhein-Westfalen geht aus diesen Gründen einen anderen Weg: Dort erhalten ,,saubere" Restaurant einen lächelnden Smiley, mit dem sie werben dürfen ­ das Ganze auf freiwilliger Basis. In Dänemark ist die Veröffentlichung der Kontrollberichte dagegen Pflicht und nach Aussagen der Dänen auch ein großer Erfolg: 2008 erhielten 83 % der Betriebe einen ,,Happy Smile" und 13 % einen ,,Small smile", aber nur noch 4 % die geraden bzw. die heruntergezogenen Mundwinkel. Jedenfalls in Dänemark hat sich damit die von Verbraucherschutzorganisationen so provokant gestellt Frage: ,,Würden Sie ein Restaurant betreten, in dem ein traurig guckender Smiley als Symbol für mangelnde Hygiene prangt?" faktisch erledigt ­ weil sich so ein Restaurant kaum noch finden lässt. Ich bin deshalb sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Bis dahin verlasse ich mich bei der Wahl meines Restaurants oder Bäckers auf die meiner Meinung nach sehr bewährten ,,Smileys" ganz herkömmlicher Art: Ich achte tagesaktuell auf die ­ zufriedenen - Gesichter der Gäste, die sich bereits in dem Lokal befinden." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/