83/2009 Kiel, 30. Juni 2009 Landtagspräsident Kayenburg begrüßt die Stärkung der Parlamente durch das Bundesverfassungsgericht Kiel (SHL) - Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Martin Kayenburg hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon begrüßt: ,,Das Bundesverfassungsgericht hat in dankenswerter Weise die Rolle der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess gestärkt. Die vom Gericht herausgestellte Integrationsverantwortung der Verfassungsorgane muss mit entsprechenden Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten einhergehen", so Kayenburg. Dies habe das Gericht eindrucksvoll herausgearbeitet und mit Recht eine Nachbesserung des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union verlangt. Zu begrüßen seien auch die deutlichen Aussagen zum Demokratieprinzip: ,,Demokratie bedeutet in der Tat nicht nur die Wahrung formaler Organisationsprinzipien, sondern das Ringen um richtige Entscheidungen auf der Grundlage einer öffentlichen Meinung, die sich im Parlament artikuliert." Kayenburg wies ausdrücklich auf die Passage des Urteils hin, in der das Bundesverfassungsgericht die für den demokratischen Verfassungsstaat besonders sensiblen Entscheidungsgegenstände genannt hat. Neben dem Strafrecht, der Verfügung über das Gewaltmonopol, der sozialstaatlichen Gestaltung von Lebensverhältnissen und kulturell wie religiös bedeutsamen Entscheidungen hat das Gericht vor allem die Grundentscheidungen über Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Kreditaufnahme der öffentlichen Hand als besonders bedeutsame und dem Parlament zugewiesene Materien herausgestellt. ,,Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht es als entscheidend angesehen, die Gesamtverantwortung für Einnahmen und Ausgaben mit ausreichenden politischen Freiräumen dem Parlament zuzuweisen. Dies gilt dann allerdings nicht nur im supranationalen Kontext, sondern auch innerstaatlich im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Daher kann es nicht angehen, wenn etwa der Bund einseitig und ohne Beteiligung der Landtage eine Schuldenbremse beschließt und den Landtagen verfassungsrechtlich garantierte Entscheidungsspielräume nimmt", sagte Kayenburg abschließend. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 www.sh-landtag.de Presseticker