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23.07.09
15:31 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Wer Inklusion will, muss die Rahmenbedingungen dafür sicher stellen."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 251/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 17. Juli 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Menschen mit Behinderungen/Landesbeauftragter/Bericht
Heiner Garg: „Wer Inklusion will, muss die Rahmenbedingungen dafür sicher stellen.“ – Die Herstellung von Barrierefreiheit ist die Durchsetzung von Bürgerrechten – und diese dürfen nicht an bürokratischen Hürden scheitern –
In seinem Redebeitrag zu TOP 50 (Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen über die Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein sowie über seine Tätigkeit in den Jahren 2005 bis 2008, Drs.: 16/2722) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist seit dem 1. Januar 2009 Beauftragter des Landtages Schleswig-Holstein. Mit dem vorgelegten Bericht schließt Dr. Hase den Zeitraum ab, für den er noch Beauftragter der Landesregierung war. Der vorliegende Bericht ist mehr als eine Anregung an Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Er ist ein klarer Auftrag an die Politik zu handeln.
Wie ein roter Faden zieht sich deshalb die Forderung nach mehr Barrierefreiheit durch den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Wer „Inklusion“ will muss dazu die Rahmenbedingungen sicher stellen. „Inklusion“ fordert sowohl von den Menschen mit Behinderung als auch von der Gesellschaft Anpassungsleistungen ein. Dabei genießen Menschen mit Behinderung Schutz und Rechte durch die Gesellschaft - bei Beachtung ihrer besonderen Verletzlichkeit. Eine Anpassungsleistung von Menschen mit Behinderung kann deshalb nur dann gelingen, wenn sie ein barrierefreies Umfeld vorfinden. Die Gesellschaft ist deshalb gefordert, dabei in Vorlage zu treten.
Es ist ärgerlich und vollkommen inakzeptabel, dass beispielsweise bei den wenigen öffentlichen Neubauten die Maßgaben zur verpflichtenden Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 barrierefreien Gestaltung nicht oder nur unzureichend eingehalten werden.
Ein konkretes Beispiel dazu aus Kiel: Die kürzlich fertig gestellte Gablenzbrücke war von Anfang an nicht vollständig barrierefrei geplant. Begründet wurde dieser Umstand von der Stadt Kiel, dass die bautechnische Prüfung vor in Kraft treten des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes abgeschlossen worden sei. Im Fall der Gablenzbrücke müssen für Nachbesserungsarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit weitere 250.000 Euro aufgewendet werden.
Dass es auch anders geht, zeigt ein aktuelles Beispiel – ebenfalls aus Kiel: Bei der Planung des zu erneuernden Schiffsanlegers in Falckenstein ist die barrierefreie Nutzung von vornherein berücksichtigt worden. Davon profitieren jetzt nicht nur Menschen mit Behinderung sondern es spart mittelfristig auch Kosten.
Wenn die sozialpolitischen Sprecher der Großen Koalition als Reaktion auf die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes das Thema „Barrierefreiheit“ als besondere Herausforderung betonen – dann ist das zwar richtig. Den Betroffenen ist aber wenig geholfen, wenn es bei diesen Lippenbekenntnissen bleibt und in der praktischen Umsetzung noch zu wenig passiert.
Wenn Kinder mit Behinderung künftig mehr in den Regelunterricht einbezogen werden sollen, dann müssen sie eine barrierefreie Umgebung vorfinden. Andernfalls scheitert eine inklusive Bildung bereits an der Schuleingangstreppe.
Wir haben deshalb bereits im Oktober 2005 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes auch in bestehenden Gebäuden vorsieht1. Dabei soll es auch die Möglichkeit von Zielvereinbarungen mit den Interessenvertretungen geben und somit den Trägern der öffentlichen Verwaltung eine Erweiterung der Übergangsfrist eröffnen. Dieser Entwurf liegt seit fast 4 Jahren dem zuständigen Sozialausschuss vor.
Die Herstellung von Barrierefreiheit ist die Durchsetzung von Bürgerrechten – und diese dürfen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Wer die Durchsetzung dieser Bürgerrechte aus Angst verweigert, man könnte durch eine entsprechende Regelung das in Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip auslösen, zeigt, dass Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein nur auf dem Papier existiert und bisher an rein fiskalischen Überlegungen scheitert.
Der Bericht des Landesbeauftragten zeigt, dass schon mit wenig Aufwand viel erreicht werden könnte, wenn das Thema durch uns alle anders betrachtet würde. Hier sind keine Sonntagsreden gefordert, sondern praktische Umsetzung, z.B. im Rahmen von Ausschreibungen durch die öffentliche Hand oder die Sensibilisierung von Architekten- und Ingenieuren. Dabei müssen wir Barrierefreiheit dabei auch als Wirtschaftsfaktor verstehen und uns dieses Know-how sichern.
Ich bedanke mich beim Landesbeauftragten, dass er in seinem Bericht die Probleme klar benannt hat und der Politik entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, diese Vorschläge auch durch konkretes Handeln umzusetzen.“



1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein, Drs.: 16/317; http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/0300/drucksache-16-0317.pdf Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/