Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! TOP 50 ­ Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk: Unabhängigkeit für den Behindertenbeauftragten ­ Rückenwind für Inklusion Nr. 327.09 / 23.07.2009 Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat heute seinen dritten und gleichzeitig letzten Tätigkeitsbericht unter dem Dach des Sozialministeriums vorgelegt. Die gute Arbeit von Ulrich Hase und seinem Team hat sich ausgezahlt. Seit dem 1. Januar diesen Jahres sind sie direkt dem Landtag zugeordnet. Glückwunsch und Dankeschön, das stärkt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung nachhaltig. Wir Grüne haben von Anfang an ein Maximum an Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit für den Behindertenbeauftragten gefordert. Die direkte Zuordnung zum Landtag hat sich bei der Bürgerbeauftragten und dem Flüchtlingsbeauftragten bewährt. Wir freuen uns, dass jetzt eine neue Ära für Ulrich Hase und seine MitarbeiterInnen begonnen hat, die ihre Durchsetzungskraft und die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen weiter stärken wird. Der aktuelle Tätigkeitsbereicht reicht von 2005 bis 2008. Vier Jahre, in denen sich viel getan hat: 2006 trat das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes in Kraft, in SchleswigHolstein begann die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe. 2007 läutete das Sozialministerium den Perspektivenwechsel von der Integration zur Inklusion ein und das Europäische Jahr der Chancengleichheit fand statt. 2008 trat das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung aus der Modellphase und wurde zur Regelleistung. Ebenfalls 2008 ratifizierte der Bundestag die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Viele gute Anlässe, um Teilhabe, Mitwirkung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Themenfülle und der beachtlich Umfang von 124 Seiten lassen auf eine Erfolgsstory hoffen. Die Realität ist aber eine andere. Verstehen Sie mich nicht falsch, der Landesbeauftragte und sein Team leisten gute Arbeit. Und die Integration ­ ja ganz bewusst Integration und nicht Inklusion - schreitet auch voran, aber Seite 1 von 2 langsam und mit Hindernissen. Von einer Inklusion, also der Vision, dass wirklich alle unterschiedslos und vollständig gleichberechtigt drin sind in der einen Gesellschaft, sind wir noch weit entfernt. An vielen Stellen müssen wir lesen, an welche scheinbar unverrückbaren Grenzen Menschen mit Behinderung immer wieder stoßen. Und wir lesen von zahlreichen Initiativen und Vorschlägen, die das Team Hase eingebracht hat und die wieder besseren Wissens nicht berücksichtig worden sind ­ in vielen Fällen aufgrund von befürchteten Kosten und begrenzten Finanzmitteln. Ein paar Beispiele: Landesbauordnung und Barrierefreiheit: Nachrüstpflicht, Berichtspflicht, Sanktionsinstrumente wären notwendig um Barrierefreiheit umzusetzen, trotzdem wurden diese Forderungen bei der letzten Novellierung nicht berücksichtigt. Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte: Das Land erfüllt als Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschrieben fünf Prozent nach wie vor nicht, Tendenz sinkend. Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung: Sie hat sich seit Einführung von Hartz IV deutlich verschlechtert. Barrierefreier Tourismus: Im zuständigen Wirtschaftsausschuss wurde umfangreich und langwierig beraten, Barrierefreiheit ist im Tourismuskonzept trotzdem kaum zu finden. Gemeinsame Servicestellen für Menschen mit Behinderung: Sie sind mit dem Sozialgesetzbuch IX im Jahr 2001 eingeführt worden, also eigentlich schon ein alter Hut, dennoch wird der gesetzliche Auftrag einer trägerübergreifenden Beratung nicht erfüllt. Persönliches Budget: Seit einem Jahr haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch, Leistungen der Eingliederungshilfe als Budget ausgezahlt zu bekommen und selbst über die Verwendung zu entscheiden, in den Kommunen weiß aber kaum jemand Bescheid. Ich will hier kein Wasser in den Wein schütten und mir ist auch bewusst, dass es nicht in der Macht des Landesbeauftragten liegt, diese Dinge zu verändern. Zum Teil müssen wir uns als Landesgesetzgeber an die eigene Nase fassen, zum Teil ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Auch Landes- und Bundesregierung liegen mit ihrem konkreten Verwaltungshandeln deutlich hinter den eigenen theoretischen Ansprüchen zurück. ,,Last but not least" haben auch die Kostenträger ihre Hausaufgaben nicht gemacht und bremsen durch rigides Verwaltungshandeln Entwicklungen aus, die rechtlich bereits auf den Weg gebracht worden sind. Trotzdem sollten wir uns nicht entmutigen lassen. Auch hierfür ist die Arbeit des Landesbeauftragten und seiner MitarbeiterInnen beispielhaft. Das Bohren dicker Bretter braucht Zeit. Lassen Sie uns gemeinsam auf dem eingeschlagenen Weg weiter gehen, er ist alternativlos. Herzlichen Dank für diesen Bericht. Die Grüne Fraktion schätzt den offenen Dialog mit Ulrich Hase und die unkomplizierte Kooperation mit dem gesamten Team. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit unter den verbesserten Bedingungen. Das ist Rückenwind für die Inklusion in Schleswig-Holstein. *** 2