FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 313/2009 Kiel, Donnerstag, 19. November 2009 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Wirtschaftspolitik/Arbeitsmarkt Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Christopher Vogt zum Tariftreuegesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Tariftreuegesetz) sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: ,,Das bestehende schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz muss geändert werden, wenn es nicht mehr gegen EU-Recht verstoßen soll. Dies sieht nun auch der SSW so, nachdem dieser im letzten hier noch einen anderen ganz anderen Weg gehen wollte. Da wollte der SSW noch über den Weg einer Bundesratsinitiative das geltende EU-Recht ändern, um so das bestehende schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz nicht ändern zu müssen. Dieser Weg hat sich nun jedoch auch für den SSW als untauglich und nicht durchsetzbar erwiesen und wir begrüßen es, dass der SSW jetzt der Meinung ist, dass das schleswigholsteinische Tariftreuegesetz angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April 2008 geändert werden muss, wenn es nicht mehr gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG-Vertrages verstoßen soll. Der SSW-Antrag im letzten Jahr sah auch vor, dass Allgemeinverbindlichkeitsregelungen in Schleswig-Holstein zwingend vorgeschrieben werden sollten. Dies würde bedeuten, dass ausgehandelte Tariflöhne quasi zu gesetzlichen Mindestlöhnen werden und würde einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie bedeuten. Angesichts der Höhe vieler Tariflöhne, die deutlich über dem Niveau bestehender oder diskutierter Mindestlöhne liegen, würde dies sehr negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt haben. Beides wollen CDU und FDP nicht. Wir wollen Wachstum schaffen und Arbeitsplätze erhalten und eben gerade nicht das Wachstum bremsen und die Arbeitslosigkeit erhöhen. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte die schwarz-rote Landesregierung das nicht europarechtskonforme Tariftreuegesetz als logische Konsequenz zunächst per Erlass aufgehoben. Nach dem Bruch der Koalition hatte die zwischenzeitlich wieder zusammengefundene Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und SSW diesen Erlass mehr oder weniger medienwirksam wieder aufgehoben, obwohl sich an der nicht vorhandenen EU-Rechtskonformität nichts geändert hatte. Der vorgelegte Gesetzentwurf des SSW ist aus unserer Sicht noch diskussionswürdig. So fehlt bspw. eine Regelung für den ÖPNV, da dieser im Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht berücksichtigt wird. Es stellt sich zudem die Frage, wer die Sittenwidrigkeit der Entgelte überprüfen soll und warum die Überprüfung der Sittenwidrigkeit im Gesetzentwurf des SSW überhaupt enthalten ist. Sittenwidrige Löhne sind bereits rechtswidrig. Es ist möglich, den Rechtsweg zu gehen und gegen sittenwidrige Löhne gerichtlich vorzugehen. Der Ausschuss sollte das Tariftreuegesetz insgesamt noch einmal genau überprüfen. Ziel muss es sein, endlich Klarheit für Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen. Dabei muss genau geprüft werden, wie ein EU-rechtskonformes Tariftreuegesetz für Schleswig-Holstein aussehen könnte, dass mit Blick auf alle Beteiligten sinnvoll ausgestaltet ist und langfristig für klare Verhältnisse sorgen kann. Der zu erarbeitende Entwurf sollte mit Blick auf das Thema Entbürokratisierung darauf ausgerichtet sein, dass unnötige Bürokratie vermieden wird und auch der Wettbewerb möglichst wenig eingeschränkt wird. Wir sollten es uns außerdem zur Aufgabe machen, sämtliche Tariftreueregelungen in den Landesgesetzen und Landesverordnungen auf EU-Rechtskonformität zu überprüfen. Mit Blick auf einige andere Bundesländer sollten wir auch prüfen, ob wir das Tariftreuegesetz überhaupt erhalten sollten. Andere Bundesländer haben ihre Tariftreuegesetze bereits wieder abgeschafft, weil sie zu bürokratisch und nicht zielführend waren. Im Grunde genommen sagt der SSW in der Antragsbegründung selbst, dass es keines Tariftreuegesetzes mehr bedarf, wenn damit lediglich die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bestehende Verpflichtung wiederholt wird." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/