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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 01.12.2009, Nr.: 278/2009
Peter Eichstädt und Rolf Fischer:
Urteil zu Ladenöffnungszeiten stützt Regelungen in Schleswig-Holstein
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Ladenöffnungszeiten erklären der
stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, und der kir-
chenpolitische Sprecher Rolf Fischer:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Laden-
öffnungen an Sonntagen bestätigt das in Schleswig-Holstein bestehende Gesetz.
Anders als in Berlin hat auf Druck der SPD das Parlament in Schleswig-Holstein für
Sonntagsöffnungen sehr restriktive Regeln beschlossen. So darf nur an vier Sonnta-
gen im Jahr geöffnet werden, und zwar regional begrenzt und an besondere Ereignis-
se gekoppelt. Und: Anders als in Berlin dürfen in Schleswig-Holstein Geschäfte an Ad-
ventssonntagen und an den Weihnachtsfeiertagen grundsätzlich nicht verkaufsoffen
sein. Gerade darauf hatte die SPD besonderen Wert gelegt und sich seinerzeit gegen
die CDU durchgesetzt.
Das Gericht hebt zu Recht hervor, dass gesetzliche Schutzkonzepte den Sonntag als
Tag der Ruhe zur Regel erheben müssen. Auch der Verweis, dass ,,bloßes Umsatzin-
teresse" und ein ,,alltägliches Erwerbsinteresse" nicht genügen, um die Öffnung aus-
nahmsweise zu rechtfertigen, stärkt uns in unserem Einsatz für den Schutz des Sonn-
und Feiertages.
Drüber hinaus gibt das Urteil wichtige Hinweise für die Diskussion mit den beiden gro-
ßen Kirchen zur Bäderregelung. Hier sehen wir gute Möglichkeiten, eine einvernehmli-
che Regelung zu erreichen. Das Gespräch gerade zwischen Staat und Kirche sollte
nicht voreilig durch gerichtliche Auseinandersetzungen ersetzt werden.
Klar ist nach dem Urteil, dass die FDP mit ihrer Forderung nach einer vollständigen
Abschaffung des Ladenöffnungsverbotes an Sonntagen vollständig gescheitert ist.
Herausgeber: Landeshaus
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