Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 01.12.2009, Nr.: 278/2009 Peter Eichstädt und Rolf Fischer: Urteil zu Ladenöffnungszeiten stützt Regelungen in Schleswig-Holstein Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Ladenöffnungszeiten erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, und der kir- chenpolitische Sprecher Rolf Fischer: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Laden- öffnungen an Sonntagen bestätigt das in Schleswig-Holstein bestehende Gesetz. Anders als in Berlin hat auf Druck der SPD das Parlament in Schleswig-Holstein für Sonntagsöffnungen sehr restriktive Regeln beschlossen. So darf nur an vier Sonnta- gen im Jahr geöffnet werden, und zwar regional begrenzt und an besondere Ereignis- se gekoppelt. Und: Anders als in Berlin dürfen in Schleswig-Holstein Geschäfte an Ad- ventssonntagen und an den Weihnachtsfeiertagen grundsätzlich nicht verkaufsoffen sein. Gerade darauf hatte die SPD besonderen Wert gelegt und sich seinerzeit gegen die CDU durchgesetzt. Das Gericht hebt zu Recht hervor, dass gesetzliche Schutzkonzepte den Sonntag als Tag der Ruhe zur Regel erheben müssen. Auch der Verweis, dass ,,bloßes Umsatzin- teresse" und ein ,,alltägliches Erwerbsinteresse" nicht genügen, um die Öffnung aus- nahmsweise zu rechtfertigen, stärkt uns in unserem Einsatz für den Schutz des Sonn- und Feiertages. Drüber hinaus gibt das Urteil wichtige Hinweise für die Diskussion mit den beiden gro- ßen Kirchen zur Bäderregelung. Hier sehen wir gute Möglichkeiten, eine einvernehmli- che Regelung zu erreichen. Das Gespräch gerade zwischen Staat und Kirche sollte nicht voreilig durch gerichtliche Auseinandersetzungen ersetzt werden. Klar ist nach dem Urteil, dass die FDP mit ihrer Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Ladenöffnungsverbotes an Sonntagen vollständig gescheitert ist. Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de