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Kirchenpolitik
Nr. 364/09 vom 01. Dezember 2009
Johannes Callsen und Herlich Marie Todsen-Reese:
Schleswig-Holsteinische Regelung der Ladenöffnungszeiten ist
ausgewogen
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im
Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, und die
kirchenpolitische Sprecherin Herlich Marie Todsen-Reese, haben das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zu den Berliner Ladenöffnungszeiten begrüßt:
,,Ich freue mich über die Klarstellung unseres höchsten Gerichts: Der
Sonntag darf nicht ohne alle Grenzen den Ladenöffnungszeiten geopfert
werden", erklärte Todsen-Reese.
Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung die
schleswig-holsteinische Regelung bestätige: ,,Jetzt zeichnet sich aus, dass
wir intensiv mit Kirchen und Gewerkschaften über die
schleswig-holsteinische Regelung beraten haben. So ist es gelungen, einen
guten und tragfähigen Kompromiss zu finden", so Callsen.
Die CDU-Abgeordneten betonten, es sei wichtig, dass diese ausgewogene und
eng abgestimmte Regelung in der täglichen Praxis nicht ausgehöhlt werde.
Beide zeigten sich überzeugt, dass auf der Grundlage der Entscheidung des
Gerichtes die weitere Diskussion über die schleswig-holsteinische Regelung
mit Kirchen und Gesellschaft fruchtbar geführt werden könne.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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