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Landtagsfraktion
Schleswig-Holstein
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Claudia Jacob
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Nr. 543.09 / 01.12.2009
Sonntagsruhe schützen und
Bäderregelung beibehalten
Zu den Klagen der Kirchen gegen die Sonntagsöffnungszeiten erklärt der tourismuspoli-
tische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Andreas Tietze:
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht heute den Schutz des Sonntages durch
das Grundgesetz betont. Das ausgesprochen liberale Ladenöffnungsgesetz in der Bun-
deshauptstadt sieht zehn verkaufsoffene Sonntage vor - und erlaubt ausdrücklich den
Verkauf an allen vier Adventssonntagen. Dies ist in keinem anderen Bundesland er-
laubt.
Das Verfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung Wert darauf gelegt, dass der
Sonntag nicht allein mit Blick auf die Religionsfreiheit geschützt ist. Der freie Sonntag
ist eine kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Mög-
lichkeit einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.
Gesetzliche Regelungen müssen diesen Ansprüchen genüge leisten. In Zukunft wird es
darum gehen, in den Ladenschutzgesetzen der Länder eine maßvolle Balance zwi-
schen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen des
Einzelnen zu finden.
Die schleswig-holsteinische Bäderregelung ist nach unserer Auffassung eine ausbalan-
cierte Regelung. Die Kirchen wären gut beraten, ihre Klage gegen die schleswig-
holsteinische Bäderreglung möglichst schnell zurückzunehmen. Die Qualität der
schleswig-holsteinischen Tourismusorte wird dadurch gesteigert und wir würden uns
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freuen, wenn die Kreuzfahrthochburgen in diese Regelung mit einbezogen werden
würden. Die Bäderregelung ist eine Kann-Bestimmung, deshalb müssen wir die Spiel-
räume der bestehenden Regelung nutzen und weiterhin auf die freiwillige Selbstkontrol-
le der Unternehmen setzen.
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