ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
Landtagsfraktion
Presseinformation 2. Dezember 2009
Verfassungsklage:
Ämter haben
keine ausreichende Legitimation
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und des SSW haben beim schleswig-
holsteinischen Landesverfassungsgericht Klage gegen die Amtsordnung eingereicht.
Am kommenden Freitag (4.12.2009) wird die Klage am Landesverfassungsgericht in
Schleswig verhandelt als erste Klage vor dem neuen Landesverfassungsgericht.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck
,,Unsere Klage soll der kommunalen Selbstverwaltung neue Kraft geben. Sich hinter
formalen Strukturen zu verschanzen und Gremien hochzuhalten, die eigentlich gar
nichts mehr zu entscheiden haben, stärkt gerade nicht die kommunale Demokratie.
Sie aber ist der elementare Baustein für unser Staatswesen. Deshalb ist es
zwingend, dass die BürgerInnen wieder direkten Einfluss auf die Entscheidungen
haben, die ihr Leben betreffen. Das ist der einzige Weg, Verantwortung für das
Gemeinwesen zu stärken.
Früher war ein Amt die Verwaltung mehrerer Gemeinden. Ämter waren Dienstleister
für kleine Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht selbst ausführen konnten. Heute sind
immer mehr Selbstverwaltungsaufgaben von den Gemeinden auf die Ämter
übertragen worden, immer mehr wichtige Entscheidungen fallen auf der Amtsebene."
Die Vorsitzende der Fraktion des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk sagt weiter:
,,Die Ämter sind längst zu Gemeindeverbänden geworden und agieren de facto wie
Gebietskörperschaften. Nach der schleswig-holsteinischen Landesverfassung
müssten sie deshalb unmittelbar demokratisch legitimiert sein. Dies ist aber nicht der
Fall. Deswegen ist die Amtsordnung nach unserer Auffassung verfassungswidrig und
auch undemokratisch.
Mit den Ämtern hat sich ein System der Intransparenz etabliert, mit dem man im
Einzelfall zwar mehr oder weniger zurechtkommt, das sich aber der Einsicht der
Bürger und der politischen Steuerung durch die vom Bürger direkt gewählten
Gremien weitgehend entzieht. Das ist Bürokratie und keine bürgernahe Demokratie.
2
Die demokratischen Defizite könnten dadurch nachhaltig behoben werden, dass in
Zukunft entweder die Amtsausschüsse direkt gewählt oder dass die Ämter zu
Gemeinden umgewidmet werden. Außerdem müssten möglichst viele Aufgaben von
den Zweckverbänden rückübertragen werden."
***
Die Verhandlung über die Normenkontrollklage findet statt am:
Freitag, den 4. Dezember 2009, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
Brockdorff-Rantzau Str. 13, 24837 Schleswig
Für weitere Informationen:
http://www.schleswig-
holstein.de/LVG/DE/Presseerklaerungen/Pressemitteilungen/2009-11-
23_20erste_20muendliche_20Verhandlung.html
Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk und der
Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck sind am Freitag
ab 9.30 Uhr vor Ort und stehen für Statements zur Verfügung.
Kontakt für Anfragen am Freitag:
Naomi Imanishi, innen- und rechtspolitische Referentin der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Tel. 0176 / 2260 9559
Lars Bethge, Pressesprecher der Fraktion des SSW, Tel. 0171 / 192 24 64
Verantwortlich:
Für Bündnis 90/Die Grünen
Claudia Jacob
Pressesprecherin
Tel.: 0431 / 988 - 1503
Für den SSW
Lars Bethge
Pressesprecher
Tel.: 0431 / 988 - 1383