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Finanzpolitik
Nr. 368/09 vom 02. Dezember 2009
Dr. Christian von Boetticher und Tobias Koch zur
HSH-Vorstandsvergütung: Kopper setzt den Garantievertrag
aus Zeiten der schwarz/roten Koalition um
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr.
Christian von Boetticher, und der finanzpolitische Sprecher Tobias Koch
haben die Oppositionskritik am heute (2. Dezember) vom
HSH-Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper vorgestellten
Vergütungsmodell zurück gewiesen:
,,Wenn neue Vorstände es schaffen, jetzt den Karren aus dem Dreck zu ziehen,
dann sollen diese im Erfolgsfall auch an dem Erfolg teilhaben können. Die
Möglichkeit einer solchen Regelung haben in Schleswig-Holstein CDU und
SPD noch in der letzten Legislaturperiode durch den Abschluss des
Garantievertrages mit Hamburg gemeinsam auf den Weg gebracht", erklärte
von Boetticher in Kiel.
Vor diesem Hintergrund seien insbesondere die heutigen Äußerungen des
schleswig-holsteinischen Oppositionsführers und SPD-Landesvorsitzenden
Stegner schlicht falsch!
Die Protokolle der Finanzausschusssitzungen der letzten Legislaturperiode
bewiesen die Scheinheiligkeit der Kritik. ,,Kopper setzt jetzt die seit langem
bekannten Regelungen des Garantievertrages um nicht mehr, und auch
nicht weniger", erklärte der Finanzpolitiker Koch. Für Schleswig-Holstein und
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Hamburg sei entscheidend, dass die Bank durch am langfristigen Erfolg
orientierte Vorstände aus der Krise geführt werde. In diesem Geist sei auch
der Garantievertrag geschlossen worden.
Von Boetticher: ,,Die Formulierungen des Garantievertrages sind im Bezug auf
die Vergütungen der Vorstände eindeutig. Sie waren nie ein Geheimnis. Wer
heute anderes behauptet, versucht mit billigem Populismus zu punkten."
Der Finanzpolitiker Koch zitierte aus dem Protokoll des Finanzausschusses
vom 04. Juni 2009. Damals habe der Ausschussvorsitzende Günter
Neugebauer (SPD) berichtet, dass der Ausschuss ,,in nichtöffentlicher Sitzung
einstimmig zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die Erwartungen des Landtags
an den Garantievertrag erfüllt werden."
Koch weiter,,Bereits damals hat Finanzminister Rainer Wiegard offen erklärt,
das Festgehalt der Vorstandsmitglieder sei auf maximal 500.000 Euro
begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig sei." Die Gesamtvergütung
sei entsprechend der Resolution am langfristigen Erfolg der Bank
auszurichten.
Auch in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 03. September
2009 sei ausgeführt worden, dass Vereinbarungen zur Altersversorgung
ebenso wenig von der 500.000 Euro Grenze umfasst seien, wie
beispielsweise die Gestellung eines Dienstwagens. Dem entspreche das heute
vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper vorgestellte
Vergütungsmodell.
Eine Chronologie der zitierten und weiterer Beschlüsse zur
Managervergütung bei der HSH-Nordbank finden Sie auf der Homepage der
CDU-Landtagsfraktion unter
http://www.cdu.ltsh.de/content/aktuelles/veranstaltungen/chronologiehsh3.
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