Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 03.12.2009, Nr.: 290/2009 Birgit Herdejürgen HSH Vorstandsvergütungen: CDU-Argumentation unredlich Zur Berichterstattung über plötzlich doch wieder erlaubte Manager-Boni sagt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Herdejürgen: Mag sein, dass Herr Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank, Recht hat, wenn er behauptet, er halte sich ,,pedantisch an die Auflagen". Aber auch noch so pedantisches Heruminterpretieren an den beschlossenen Wortlauten ändert nichts daran: Der Landtag wollte eine Deckelung auf 500.000 Euro, und zwar, wie Herr Kubicki, FDP, so schön formulierte, ,,all inclusive". Das ist in den Landtagssitzungen überdeutlich geworden, das wurde im Finanzausschuss immer wieder betont, und das haben alle Fraktionen außer der CDU im November bekräftigt. Hier haben CDU und FDP offensichtlich einen millionenschweren Dissens. Die Landesregierung hat den Willen des Parlaments umzusetzen. Mit Carstensens Einverständnis vereinbart die Bank nun Vergütungen, die das Gehalt eines Vorstandsmitglieds bereits dann verdoppeln, wenn dieses lediglich sein Jahresziel erreicht hat. Das ist unglaublich und das hätte es mit der SPD nicht gegeben. Es gibt einen Unterschied zwischen Rechtsverbindlichkeit und deutlich geäußertem Willen des Parlamentes. Unsere Aussagen sind und waren deutlich: 1. keine Abfindungen und Halteprämien, 2. keine zusätzlichen Leistungen, mögen sie noch so ,,üblich" sein, 3. Boni allerfrühestens dann, wenn das Land Schleswig-Holstein keine Verpflichtungen aus den gegebenen Garantien mehr zu erfüllen hat. Anhang: Auszüge aus dem Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 3. September 2009 ( Link zum Protokoll) ,,Abg. Herdejürgen nimmt auf die Resolution des Landtages Bezug und legt Wert darauf, dass die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder unabhängig von der Frage der Dividendenfähigkeit generell die Summe von 500.000 nicht überschreiten dürfe." (S. 9) Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- ,,Abg. Herdejürgen hält die Begrenzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 für ein Gebot der Verhältnismäßigkeit und erwartet, dass die Obergrenze auch in Zeiten der Dividendenfähigkeit eingehalten werde." (S. 13) ,,Abg. Heinold beantragt, der Finanzausschuss solle die Landesregierung auffordern sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und anderen Mitarbeiter der HSH Nordbank AG - einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000 pro Person und Jahr nicht übersteige, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sogenannte Bad Bank und Good Bank) nicht gegeben sei. Es solle ausgeschlossen sein, dass Bonuszahlungen oder variable Vergütungen für vorangegangene Jahre, in denen die Gesamtdividendenfähigkeit der Bank nicht gegeben sei, im Nachhinein gezahlt würden." (S. 10) Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 18. November 2009 ( Link zum Protokoll) (Abg. Kubicki) ,,Denn nicht nur für die FDP steht fest, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns nicht gegeben ist und es keine nachhaltige Sicherstellung der Gewinne der zu konsolidierenden Bank gibt, dürfen keine Gesamtvergütungen über 500.000 gewährt werden. Ich bringe dazu gleich ein Zitat. (...) Diese Auffassung, die meine Fraktion vertritt, teilt im Grunde genommen auch der Finanzausschuss des Landtags, der im September folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat - ich zitiere noch einmal -: ,,Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und anderer Mitarbeiter der HSH Nordbank AG - einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000 pro Person und Jahr nicht übersteigt, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sog. ,,Bad Bank" und ,,Good Bank") nicht gegeben ist." Mein Verständnis dieser Beschlusslage ist, dass damit all-inclusive gemeint war." (S. 117)