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Finanzpolitik
Nr. 370/09 vom 03. Dezember 2009
Tobias Koch: Meinungsumschwung der SPD in Sachen
Vorstandsvergütungen bei der HSH fand erst nach dem Ende
der Großen Koalition statt
"Die Zeitrechnung von Frau Herdejüngen in Sachen Managervergütung bei
der HSH-Nordbank beginnt erst mit dem Ende der Großen Koalition. Fakt ist
jedoch: Unter Mitwirkung der SPD-Kabinettsmitglieder und der
SPD-Finanzpolitiker wurde am 02. Juni 2009 der Garantievertrag zwischen
Hamburg und Schleswig-Holstein geschlossen. Bis zum Ende der Großen
Koalition hat die SPD zu diesem Vertrag gestanden. Und der Garantievertrag
bildet die Grundlage für die von Herrn Kopper vorgestellte
Vergütungsregelung."
Mit diesen Worten kommentierte der finanzpolitische Sprecher der
CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, die
Pressemitteilung der SPD-Abgeordneten Birgit Herdejürgen (Nr. 290/2009)
vom 03. Dezember 2009.
Es spreche für sich, dass die Kollegin Herdejürgen sich in ihrer eigenen
Stellungnahme ausschließlich auf Ausschusssitzungen berufe, die erst nach
dem Ende der großen Koalition im Juli 2009 stattfanden.
Damit bestätige Herdejürgen die gestern von CDU-Fraktionschef Dr. Christian
von Boetticher und Tobias Koch vertretene Auffassung, dass die Regelungen
des Garantievertrages bekannt waren und von der SPD durchaus verstanden
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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wurden.
,,Nach dem Ende der Koalition hat die SPD auf einmal weitergehende
Begrenzungen verlangt. Davor war der Garantievertrag auch für die SPD in
Ordnung. Diese Haltung ist scheinheilig. Nichts anderes haben wir gestern
gesagt", so Koch abschließend.
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