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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 04 > 11:39

Thorsten Fürter zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage zum richterlichen Bereitschaftsdienst

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation


                                                              Landtagsfraktion
                                                              Schleswig-Holstein
                                                              Pressesprecherin
                                                              Claudia Jacob
                                                              Landeshaus
                                                              Düsternbrooker Weg 70
                                                              24105 Kiel

                                                              Telefon: 0431 / 988 - 1503
                                                              Fax: 0431 / 988 - 1501
                                                              Mobil: 0172 / 541 83 53
                                                              presse@gruene.ltsh.de
                                                              www.sh.gruene-fraktion.de

                                                              Nr. 554.09 / 04.12.2009


Bereitschaftsdienst der Justiz neu strukturieren
Nach der Beantwortung der Landesregierung der kleinen Anfrage zum richterlichen Be-
reitschaftsdienst erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Die Antworten der Landesregierung zeigen: Justizminister Schmalfuß muss den Bereit-
schaftsdienst der Gerichte völlig neu strukturieren. Der Bereitschaftsdienst der Justiz
hat eine wichtige Funktion zum Schutz der Bürgerrechte. Wir brauchen deswegen ei-
nen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein, der auf die gestiegene Bedeutung der
Nacht- und Wochenendeinsätze reagiert.

1) Die Zeiten in denen die Amtsgerichte den Bereitschaftsdienst anbieten, sind noch
uneinheitlich. Die meisten Gerichte sind bis 21:00 Uhr für eilige Fälle erreichbar. Es
kommt aber auch vor, dass die RichterInnen im Eildienst das Handy bereits um 19:00
Uhr ausschalten. Die Anfangszeiten am Morgen werden ebenfalls von Amtsgericht zu
Amtsgericht unterschiedlich gehandhabt. Notwendig ist an dieser Stelle eine Vereinheit-
lichung. Sie muss auch darauf reagieren, dass Blutentnahmen nach neusten Gerichts-
entscheidungen grundsätzlich durch die RichterInnen anzuordnen sind. Es darf nicht
passieren, dass Blutentnahmen beim Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nachts nicht
mehr angeordnet werden können, weil keine RichterIn zu erreichen ist. Die Polizei
nimmt in diesen Fällen noch immer ,,Gefahr im Verzug" an und führt die Maßnahme oh-
ne richterliche Entscheidung durch. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob das nach der neuen
Rechtsprechung überhaupt noch zulässig ist.

2.) Die gestiegenen Anforderungen an den Bereitschaftsdienst gehen bisher zu Lasten
der RichterInnen. Während StaatsanwältInnen für Nacht- und Wochenenddienste einen
                                                                               Seite 1 von 2

Ausgleich erhalten, ist das für RichterInnen nicht vorgesehen. Die Antwort der Landes-
regierung, dass die RichterInnen durch ihre Arbeitszeitplanung und -gestaltung selbst
dafür Sorge tragen, dass sie ausreichende Ruhezeiten in Anspruch nehmen, geht an
der Realität vorbei. In der Praxis schleppen sich RichterInnen nach einem Bereit-
schaftswochenende fast immer trotzdem am Montag müde ins Büro. Ein offizieller Frei-
zeitausgleich, wie er etwa bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe praktiziert wird, wäre da
das ehrlichere Modell.

3.) Der gegenwärtige Bereitschaftsdienst in den Gerichten setzt zudem noch zu stark
auf den Richter als ,,Einzelkämpfer". Bei der Bereitschaft im Krankenhaus am Wochen-
ende ist es selbstverständlich, dass nicht ausschließlich Ärzte im Krankenhaus sind.
Bei der Justiz ist das bisher anders. Die Antwort aus dem Amtsgericht Rendsburg, ob
zur Erledigung von Schreibarbeiten oder zur Ausführung von Verfügungen auch Servi-
cekräfte für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung stünden, lautet:
,,Servicekräfte können im Hinblick auf den dann zu gewährenden Zeitausgleich aus or-
ganisatorischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Nur für den Fall, dass
das Ministerium hierfür Arbeitskraftanteile zur Verfügung stellen würde, könnte eine He-
ranziehung des Nachfolgedienstes für den Wochenbereitschaftdienst erfolgen".

Wenn wir einen professionellen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein wollen, kön-
nen wir nicht weiter auf den Richter als Einzelkämpfer setzen.

                                         ***




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