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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 10 > 12:31

Höhere Ansprüche bei Hartz IV und Sozialhilfe auch für Erwachsene? --Wille-Handels: Bürger sollten sich mögliche Ansprüche sichern

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     177/2009                                                                      Kiel, 10. Dezember 2009



     Höhere Ansprüche bei Hartz IV und Sozialhilfe auch für
     Erwachsene? Wille-Handels: Bürger sollten sich mögliche
     Ansprüche sichern

     Kiel (SHL) ­ Die Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels
     empfiehlt Empfängern von Hartz IV und Sozialhilfe, in ihren Bewilligungsbescheiden
     auf einen Vorläufigkeitsvermerk zum Regelsatz zu achten.

     Sollte ein solcher Hinweis fehlen, rät Wille-Handels den Betroffenen, Widerspruch
     einzulegen. Dadurch könnten sie sich mögliche Ansprüche auf höhere Leistungen sichern.
     Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, empfiehlt Wille-Handels den Bürgern, einen
     Überprüfungsantrag zu stellen. Damit reagiert die Bürgerbeauftragte auch auf die
     zahlreichen und teilweise irreführenden Tipps zu diesem Thema, die momentan im Internet
     kursieren.

     Hintergrund ist das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den
     Regelleistungen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Karlsruher Richter
     beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob die Höhe dieser Leistungen mit dem Grundgesetz
     vereinbar ist. Es sei nicht auszuschließen, so Wille-Handels, dass sich das
     Verfassungsgericht auch zur Höhe der Regelleistung für Erwachsene äußert. Falls das
     BVerfG hierzu ein positives Urteil fällt, könnten Betroffene auf eine Nachzahlung drängen.

     Um für zukünftige Bescheide eine einheitliche Regelung zu erhalten, hat sich die
     Bürgerbeauftragte zudem vor kurzem mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
     Ursula von der Leyen (CDU), in Verbindung gesetzt. Wille-Handels will erreichen, dass neue
     Regelleistungs-Bescheide grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.
     Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass die Regelleistung für Kinder bis zum
     vollendeten 14. Lebensjahr in Hartz-IV-Bescheiden bereits unter Vorläufigkeit gestellt ist.

     Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post,
     Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 241171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240;
     Fax: 0431-988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).


          Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel      V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska,
awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119  www.sh-landtag.de  Presseticker
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