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177/2009 Kiel, 10. Dezember 2009
Höhere Ansprüche bei Hartz IV und Sozialhilfe auch für
Erwachsene? Wille-Handels: Bürger sollten sich mögliche
Ansprüche sichern
Kiel (SHL) Die Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels
empfiehlt Empfängern von Hartz IV und Sozialhilfe, in ihren Bewilligungsbescheiden
auf einen Vorläufigkeitsvermerk zum Regelsatz zu achten.
Sollte ein solcher Hinweis fehlen, rät Wille-Handels den Betroffenen, Widerspruch
einzulegen. Dadurch könnten sie sich mögliche Ansprüche auf höhere Leistungen sichern.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, empfiehlt Wille-Handels den Bürgern, einen
Überprüfungsantrag zu stellen. Damit reagiert die Bürgerbeauftragte auch auf die
zahlreichen und teilweise irreführenden Tipps zu diesem Thema, die momentan im Internet
kursieren.
Hintergrund ist das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den
Regelleistungen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Karlsruher Richter
beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob die Höhe dieser Leistungen mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Es sei nicht auszuschließen, so Wille-Handels, dass sich das
Verfassungsgericht auch zur Höhe der Regelleistung für Erwachsene äußert. Falls das
BVerfG hierzu ein positives Urteil fällt, könnten Betroffene auf eine Nachzahlung drängen.
Um für zukünftige Bescheide eine einheitliche Regelung zu erhalten, hat sich die
Bürgerbeauftragte zudem vor kurzem mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Ursula von der Leyen (CDU), in Verbindung gesetzt. Wille-Handels will erreichen, dass neue
Regelleistungs-Bescheide grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.
Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass die Regelleistung für Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr in Hartz-IV-Bescheiden bereits unter Vorläufigkeit gestellt ist.
Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post,
Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 241171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240;
Fax: 0431-988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska,
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