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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 14 > 11:28

Thorsten Fürter zum Wahlprüfverfahren

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation


                                                               Landtagsfraktion
                                                               Schleswig-Holstein
                                                               Pressesprecherin
                                                               Claudia Jacob
                                                               Landeshaus
                                                               Düsternbrooker Weg 70
                                                               24105 Kiel

                                                               Telefon: 0431 / 988 - 1503
                                                               Fax: 0431 / 988 - 1501
                                                               Mobil: 0172 / 541 83 53
                                                               presse@gruene.ltsh.de
Wahlprüfung beschleunigen                                      www.sh.gruene-fraktion.de

                                                               Nr. 573.09 / 14.12.2009



Nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Landesregierung zur Wahlprüfung
(Drs. 17/75, siehe Anhang) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Wahlprüfung durch die Landeswahl-
leiterin nach Kräften beschleunigt wird. Nach Presseberichten beträgt die Zahl der Ein-
wendungen gegen die Feststellung des Wahlergebnisses durch die Landeswahlleiterin
mehr als 400. Das ist ein Vielfaches der Einwendungen bei den letzten Landtagswah-
len.

Trotzdem hat die Landesregierung, wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage ergibt,
der Landeswahlleiterin kein zusätzliches Personal vorübergehend zur Abarbeitung der
Einsprüche zur Verfügung gestellt. Dort arbeiten weiterhin nur drei MitarbeiterInnen.

Die hohe Anzahl von Einwendungen, darf kein Grund für eine längere Bearbeitung im
Wahlprüfverfahren sein. Schließlich zeigt die höhere Zahl im Vergleich zu vorangegan-
genen Landtagswahlen ein weit verbreitetes Unbehagen mit der Feststellung des
Wahlergebnisses. Das verlangt nach einer schleunigen Bearbeitung.

Völlig unverständlich ist zudem, warum die Landesregierung einen Monat nach Ablauf
der Einspruchsfrist noch immer nicht mitteilen kann, wie viele Einsprüche denn genau
eingegangen sind.


                                         ***


                                                                                Seite 1 von 1
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