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Umweltpolitik
Nr. 378/09 vom 16. Dezember 2009
Heiner Rickers zu TOP 2 und 13: Es besteht keine Notwendigkeit
für eine Verbandsklage
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Es besteht nach wie vor keine Notwendigkeit zur Einführung einer
Verbandsklage!
In der Regierungserklärung haben wir bereits Schlagworte zu einer sozialen
und ökologischen Marktwirtschaft gehört wie:
Bürokratieabbau,
schlanker Staat,
Förderung des Mittelstandes,
Schleswig-Holstein als
ansiedlungsfreundlichster Standort.
Das sind Dinge, die durch ein Verbandsklagerecht von Tierschutzverbänden
beeinträchtigt würden. Darauf werde ich noch eingehen.
Bereits im Jahr 2004 haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag
zur Verbandsklage für Tierschutzverbände auf Bundesebene gestellt. Dieser
wurde im Verhältnis 15:1 abgelehnt. Seither haben sie in 6
Länderparlamenten versucht, eine tierschutzrechtliche Verbandsklage auf
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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Landesebene durchzusetzen.
Lediglich die Freie und Hansestadt Bremen hat 2007 beschlossen, eine
abgespeckte Form der Verbandsklage einzuführen, in dem die
Tierschutzverbände nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage gemäß § 42
Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung eingeräumt wird.
In der 15. und 16. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages
haben sich die Abgeordneten wiederholt dieser Thematik angenommen. Jetzt
gleich zu Beginn der 17. Legislaturperiode befassen wir uns aufgrund eines
inzwischen wieder zurückgezogenen Antrages der SPD-Fraktion und eines
Gesetzentwurfes der Grünen erneut mit diesem Thema.
Der Antrag der SPD soll die Landesregierung dazu bewegen, ein Gesetz zur
Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts einzubringen.
Nach 4 ½ Jahren große Koalition müsste der SPD klar sein, wie die CDU zur
Einführung des Klagerechts steht. Ich habe Verständnis dafür, dass die SPD
ihre Überzeugungen weiter verfolgt und weiterhin auf einem Klagerecht
besteht. Offensichtlich war die SPD jedoch selbst nicht vom Erfolg ihres
Antrages überzeugt. Sie hat wahrscheinlich deshalb keinen eigenen
Gesetzentwurf formuliert, um sich keine unnütze Arbeit machen zu müssen -
er hat lediglich deklaratorischen Charakter.
Der Gesetzentwurf der Grünen geht da weiter, weil Sie sich wenigstens die
Mühe gemacht haben Ihre Vorstellungen zu Papier zu bringen. Über den
Gesetzentwurf sollten wir daher die Argumente im Agrar- und
Umweltausschuss noch einmal diskutieren.
Auch wenn nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des
Schleswig-Holsteinischen Landtages die Einführung einer Verbandsklage auf
Landesebene möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob tatsächlich in
diesem Bereich Handlungsbedarf besteht und damit dem Tierschutz eine
notwendige Unterstützung geboten wird.
Das Verbandsklagerecht würde nach meiner Auffassung in die Landwirtschaft
und die damit verbundene Tierhaltung eingreifen. Zahlreiche
Haltungsverordnungen, die besonders bei Genehmigungsverfahren greifen,
und das Instrument des Cross-Compliance, bieten Kontrollmechanismen
genug, in diesen Bereichen den Tierschutz ausreichend zu kontrollieren und
sicherzustellen.
Die in Bezug auf den Tierschutz gemachten Erfahrungen machen eine
Verbandsklage auch weiterhin überflüssig und würden die durch Bürokratie
belastete Landwirtschaft noch weiter einschränken das kann und darf unser
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Ziel nicht sein. Hier tragen wir gleichzeitig die Verantwortung für den
Tierschutz und für die Existenz unserer wettbewerbsfähigen
schleswig-holsteinischen Agrar- Betriebe.
Hinzu kommt, dass bei der Forderung nach Einführung des
Verbandsklagerechtes unterschwellig bisweilen unterstellt wird, Verstöße
gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen würden durch die zuständigen
Behörden zu nachlässig geprüft. In der täglichen Praxis gestaltet es sich aber
so, dass Amtstierärzte und Ordnungsbehörden vor Ort gewissenhaft
Missständen nachgehen und Verstöße abstellen. Auch deshalb erübrigt sich
aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Einführung eines
Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände.
Ich beantrage deshalb die Ablehnung des Antrages und die Überweisung des
Gesetzentwurfes zur abschließenden Beratung in den Agrar- und
Umweltausschuss.
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