ist das Original der Pressemitteilung
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,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Katharina Loedige, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 340/2009 Günther Hildebrand, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009
Sperrfrist: Redebeginn
www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!
Tierschutzverbandsklagerecht:
Günther Hildebrand: Tierschutz ja -
Verbandsklagerecht nein.
In seiner Rede zu TOP 2 (Tierschutzverbandsklagerecht) sagte der
tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther
Hildebrand:
,,Tierschutz ja - Verbandsklagerecht nein. Auf diese knappe Formel lässt
sich auch in der neuen Legislaturperiode die mehrheitliche Auffassung der
FDP-Landtagsfraktion bringen.
Denn nach wie vor räumt die gesamte FDP-Fraktion dem Tierschutz einen
sehr hohen Stellenwert ein. Wir haben ihn alle gemeinsam eingefordert.
Und nicht zuletzt mit Blick auf die zwischenzeitliche Verankerung des
Staatsziels Tierschutz hat sich in den letzten Jahrzehnten ja auch eine
ganze Menge verbessert. Nach unserer Überzeugung begründet das aber
noch lange nicht die Einführung eines Verbandsklagerechts für
Tierschutzorganisationen.Die Regelungskompetenz würde dem Land auf
diesem Gebiet zwar grundsätzlich zustehen. Seit dem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes (Umdruck 16/ 2165) ist das zumindest die
herrschende Meinung im Haus.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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Gleichwohl wiegen nach unserer Überzeugung die Bedenken gegen die
Einführung eines Verbandsklagerechts so schwer, dass wir von dieser
Möglichkeit in Schleswig-Holstein keinen Gebrauch machen sollten.
Und jedenfalls auf erste Sicht taugen auch weder der Antrag der SPD
noch der Gesetzentwurf der Grünen dazu, diese Bedenken zu zerstreuen.
Im Gegenteil: Die SPD überlässt es begründungslos lieber gleich der
Landesregierung einen Gesetzentwurf zu formulieren. Und den Grünen ist
leider auch nur eingefallen, ihren alten Antrag noch einmal einzubringen,
obwohl der bereits beim letzten Mal - und übrigens auch mit den Stimmen
der SPD - scheiterte. Etwas mehr Engagement hätten ich da schon
erwartet.
Lassen Sie mich deshalb bitte kurz erläutern, warum wir eine
Interessenklage im Tierschutzbereich ablehnen:
Das fängt damit an, dass unser Verwaltungsrecht das Rechtsinstitut einer
Interessenklage, wie es das Verbandsklagerecht beim Tierschutz
darstellen würde, nicht kennt. Insbesondere halten wir es für nicht
vergleichbar mit dem bestehenden Verbandsklagerecht im
Naturschutzbereich. Anders als im Tierschutzbereich können
Naturschutzkonflikte auch ohne Verbandsbeteiligung anhängig werden, da
sich immer Grundstückseigentümer, Nachbarn oder unmittelbar Betroffene
zu Wehr setzen können. Im Tierschutzbereich sollen dagegen Prozesse
geführt werden können, die bisher noch nicht geführt werden konnten.
Der viel zitierte Vergleich zwischen den beiden Verbandsklagerechten
hinkt also. Und ihm wird auch nicht mit Hinweisen auf andere Regelungen
in anderen Ländern auf die Beine geholfen: Zum einen weil die zum Teil
unterschiedlichen prozessualen Voraussetzungen nur sehr bedingt für
eine Vergleichbarkeit taugen. Zum anderen, weil davon auszugehen ist,
dass die Ergebnisse im Saarland oder in Bremen eher der besonderen
politischen Konstellation als Sachargumenten geschuldet sind.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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Darüber hinaus befürchten wir durch ein Verbandsklagerecht Tierschutz
erhebliche Nachteile für Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein.
Warum? - Wir haben uns die Frage gestellt, welche Auswirkungen es auf
den Forschungsstandort Schleswig-Holstein haben könnte, wenn über den
Umweg der Interessenklage frühzeitig Informationen durch Einsicht in
interne Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangen.
Dabei haben alle Beratungen ergeben, dass Tierschutzverbände im Wege
der Verbandsklage bereits erteilte Genehmigungen blockieren können
oder dass durch sie Forschungsvorhaben bereits im Vorfeld verzögert
und verteuert werden können. Und schlimmer doch, dass durch frühzeitige
Informationen über Forschungsvorhaben innovative Ideen unserer
Forscher beeinträchtigt werden könnten. Denn im Gegensatz zu den
beratenden Ethikkommissionen, in denen übrigens Tierschutzverbände
bereits Sitz und Stimme haben, unterliegen Tierschutzverbände gerade
keiner Geheimhaltungspflicht. Da helfen auch die gut gemeinten Hinweise,
dass schließlich nur ein Klagerecht für "seriöse" Tierschutzorganisationen
befürwortet werden soll, nicht weiter: Die Bedenken gegen das
Verbandsklagerecht im Tierschutz bleiben.
Wer dem jetzt entgegenhalten will, dass die Landesregierung diesen
Bedenken in einem eigenen Gesetzentwurf ja Rechnung tragen könnte,
dem danke ich für das Vertrauen in die schwarz-gelbe Regierungsarbeit.
Nur müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass so ein
Verbandsklagerecht dann Gefahr läuft als Feigenblatt herhalten zu
müssen.
Lassen Sie uns deshalb da etwas für den Tierschutz tun, wo es der
Verbesserung der Zustände tatsächlich dient: beispielsweise bei
Tierversuchen, bei Haltungsverboten von Wildtieren in Zirkusbetrieben, bei
der Gestaltung von Tiergehegen oder auch bei den Rasselisten.
Die FDP will Tierschutz - wir sind deshalb auch gerne bereit noch einmal
in die Beratungen im Ausschuss einzutreten."
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/