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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 16.12.2009
Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn
aktuell
TOP 2, Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht (Drucksache 17/64)
Sandra Redmann:
Wort halten, Tierschutz-Verbandsklagerecht einführen!
Wir haben in der letzten Legislaturperiode hier im Plenum und in den Ausschüssen
lange Zeit über die Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechtes diskutiert. Lei-
der mussten wir als SPD feststellen, dass dies mit der CDU in der Koalition nicht mög-
lich ist. Ich habe im Februar dieses Jahres an dieser Stelle erklärt, dass wir uns aber
weiterhin für das Tierschutz-Verbandsklagerecht einsetzen und dafür kämpfen werden.
Da Tiere ihre Interessen nicht selbst artikulieren können, brauchen sie eine rechtliche
Vertretung, ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht, ähnlich wie es im Naturschutz
oder Verbraucherschutz seit langem selbstverständlich ist. Bei der Diskussion hier im
Landtag bestand hierzu weitgehend Einigkeit, letztlich bestanden nur in der CDU und
in Teilen der FDP grundsätzliche Bedenken gegen die Einführung des Verbandskla-
gerechts im Tierschutz. Ich wünsche mir hier von allen Kollegen und Kolleginnen mehr
Mut beim Tierschutz. Dies gilt vor allem für das lange Zeit für andere Länder im Tier-
schutz vorbildliche Schleswig-Holstein.
Der Wind zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts hat sich bundesweit ge-
dreht, in Bremen wird es vorgelebt, die Jamaika-Koalition im Saarland will es laut Koa-
litionsvertrag einführen und auch die Passagen zum Tierschutz im Kieler Koalitionsver-
trag lassen auf einen Meinungswechsel bei der CDU schließen.
Herausgeber: Landeshaus
SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel
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Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de
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Schleswig-Holstein steht anders als vor einigen Jahren nicht mehr alleine in der Reihe
der Bundesländer, wenn wir das Verbandsklagerecht im Tierschutz einführen. Wir
müssen daher in der ersten Reihe stehen und wollen nicht irgendwann bei diesem
Thema das bundesweite Schlusslicht sein.
Meine Fraktion hat sich entschlossen, frühzeitig wie angekündigt für ein Tierschutz-
Verbandsklagerecht einzutreten. Anders als die Grünen im damaligen und auch aktu-
ellen Gesetzentwurf, aber mit dem gleichen Ziel wollten wir jedoch nicht über einen
schon fertigen Gesetzentwurf eine lediglich parlamentarische Debatte, sondern einen
vorgeschalteten breiten öffentlichen Prozess über ein Gesetzgebungsverfahren
der Landesregierung, den wir mit unserem Antrag einforderten. Dies schien uns der
richtige Weg, um juristische und fachliche Fragen auf dem Weg zu einem gesamtge-
sellschaftlich gewollten Tierschutz-Verbandsklagerecht zu klären, wie die Frage, ob
das Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen schon im Genehmigungsver-
fahren oder erst feststellend nach einer behördlichen Entscheidung wirken soll.
Da diese Fragen nun aufgrund des nach unserem Antrag erneut eingebrachten Ge-
setzentwurfs der Grünen auch im Ausschuss zwischen erster und zweiter Lesung ge-
klärt werden können, haben wir uns entschlossen, unseren Antrag zurückzuziehen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, anhand der Ergebnisse der Verbandsanhörung und
der Diskussion im Ausschuss ggf. noch entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf
zu beantragen.
Bei der Diskussion um die Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts geht es
nicht um die Frage, wer der bessere Tierschützer oder die bessere Tierschützerin ist.
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dieser hohe Stellenwert muss
durch eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit für die Tierschutz-Verbände unterstri-
chen werden, damit das Gleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern herge-
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stellt wird. Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen zu unserem Wort: Wir wollen das
Tierschutz-Verbandsklagerecht in Schleswig-Holstein einführen.