Wilfried Wengler zu TOP 3 u. 5: Demokratische Beratungen ernst nehmen
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Innenpolitik
Nr. 379/09 vom 16. Dezember 2009
Wilfried Wengler zu TOP 3 u. 5: Demokratische Beratungen
ernst nehmen
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Die SPD-Fraktion hat mit der Drucksache 17/88 einen Entwurf für ein neues
Denkmalschutzgesetz vorgelegt. Allerdings bleibt festzustellen, dass uns
dieser Entwurf auf den 23. September 2008 zurückwirft, nämlich den
Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode. Es fehlen jedoch jegliche
Anhaltspunkte, dass die Ergebnisse der umfangreichen Anhörungen der
vergangenen Legislaturperiode auch nur den geringsten Einfluss auf die
Meinungsbildung der SPD-Fraktion gehabt haben. Ganz zu schweigen vom
Ergebnis der Verhandlungen der damaligen Koalitionspartner mit der
Landesregierung.
Wie von CDU und FDP vereinbart, wird das Ministerium für Bildung und
Kultur in 2010 eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorlegen. Wir
werden dann im neuen Jahr ausreichend Gelegenheit finden, das Thema in
Plenum und Ausschüssen zu behandeln.
Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist es jedoch erforderlich, die
bis zum 31.12.2009 geltenden Verordnungen zu Denkmalbereichen und
Grabungsschutzgebieten zu entfristen. Die Fraktionen von CDU und FDP
haben daher mit der Drucksache 17/106 einen Gesetzentwurf zur Änderung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
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des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Dadurch soll eine mögliche
Gefährdung von Kulturdenkmalen durch ein Auslaufen der Verordnungen
vermieden werden.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.
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