ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Katharina Loedige, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 341/2009 Günther Hildebrand, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009
Sperrfrist: Redebeginn
www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!
Denkmalschutzgesetz:
Christina Musculus-Stahnke: SPD-Entwurf zum
Denkmalschutz unsinnig
In ihrer Rede zu TOP 3 und TOP 5 (Denkmalschutzgesetz) sagte die
kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christina Musculus-
Stahnke:
,,Denkmalschutz verfolgt das Ziel, das kulturelle Erbe unserer
Gesellschaft zu erhalten. Dem Denkmalschutz kommt auch die Funktion
zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer
Zeugnisse über die Geschichte unseres Landes zu informieren und somit
ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten
zu erhalten. Denkmalschutz ist auch ein Stück Lebensqualität. Ein
funktionierender Denkmalschutz soll anhand von ausgewählten
Beispielen die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft sichtbar
machen.
Er ist nicht dafür gedacht, dass Ortsbilder auf alle Zeiten eingefroren
werden. Er darf nicht statisch sein. Er muss vielmehr auch
Weiterentwicklungen und Veränderungen möglich machen. Baulich ist es
oftmals der gelungene Einklang und die Verbindung von Altem und
Traditionellem mit neuen Elementen, die dynamische Prozesse in einer
Gesellschaft am Besten nachvollziehen lassen.
Denkmalschutz funktioniert nicht oder ist sogar kontraproduktiv, wenn
der Erhalt von wertvollen Baudenkmalen durch ihn sogar gefährdet wird
oder er willkürlich erscheint und dadurch an Akzeptanz in der
Bevölkerung verliert.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
2
Ich möchte Ihnen hierzu zwei Beispiele nennen:
An dieser Akzeptanz verliert ein Denkmalschutz, der beispielsweise die
energetische Sanierung des Rathauses Elmshorn - übrigens kein wirklich
ästhetischer Zweckbau aus den 60er Jahren - verhindert und dazu führt,
dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Sommer bei 40
Grad zu schwitzen und im Winter bei Kälte zu frieren haben.
Ein Denkmalschutz ist kontraproduktiv, wenn wie am Beispiel des
Gebäudes auf dem Kieler Ostufer - ich meine hier das Hotel Stadt Kiel
neben der Sparkasse in Wellingdorf - der Denkmalschutz daraus besteht,
das Gebäude zu erhalten und es dabei vor sich hin verfällt, während der
Eigentümer das alte Gebäude gerne abreißen und neu errichten und
dabei die Fassade komplett wiederherstellen möchte.
Einen solchen Denkmalschutz will die Koalition nicht weiterführen.
CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass
Denkmalschutz aber auch berechtigte Eigentümerinteressen in einem
angemessenem Ausgleich zueinander stehen. Das soll sowohl für das
Denkmalschutzrecht, wie auch für die Praxis der Denkmalpflege gelten.
Derzeit werden aber gerade Eigentümerinteressen nicht ausreichend
berücksichtigt.
Uns liegen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des
Denkmalschutzgesetzes vor. Ein notwendiger von CDU und FDP und ein
unsinniger von der SPD-Fraktion.
Mit Ihrem Gesetzentwurf zeigen die Sozialdemokraten auf, dass sie den
gegenteiligen Weg einschlagen wollen, den die Koalition gehen will.
Die SPD hat den Regierungsentwurf der letzten Koalition zwar fast
übernommen, an einigen Stellen aber weitere Verfahrensschritte
eingebaut und Möglichkeiten geschaffen, die weiter zulasten der
Eigentümerinteressen gehen - Obrigkeitsdenken statt Verständigung.
Zentrale Vorschrift ist dabei wohl der § 5, in dem es darum geht, wie ein
altes Haus oder alte Gegenstände, ein alter Garten/Park oder
archäologische Funde zu einem Kulturdenkmal werden.
Nach Vorstellung der SPD soll es dabei genügen, das alte Haus in das
Denkmalbuch einzutragen und den Eigentümer dann davon zu
benachrichtigen. Bei einem Haus wird das vielleicht nicht unbemerkt
bleiben, wenn das Landesamt für Denkmalschutz auftaucht, aber der
Gesetzentwurf sieht ausdrücklich nur vor, dass ein Eigentümer vorher
von der Absicht der Eintragung informiert/benachrichtigt wird. Es ist nicht
vorgesehen, dass mit ihm gesprochen, verhandelt, seine Einwände
berücksichtigt und gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen
werden und dann eine Entscheidung getroffen wird.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
3
Stattdessen heißt es recht unkonkret in der kürzesten Vorschrift des
ganzen Entwurfes, nämlich in § 6, ich zitiere:
,,Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange des
Verpflichteten Rücksicht zu nehmen."
Das ist zu mager angesichts der detaillierten anderen Vorschriften, die
der Entwurf enthält. Das ist aber erst recht zu mager angesichts der
Tatsache, dass schlimmstenfalls über die Interessen des Eigentümers
einfach hinweggegangen werden kann und es ihm oder ihr überlassen
bleibt, gegen die Eintragung in das Denkmalbuch Widerspruch
einzulegen und ggf. anschließend zu klagen.
So hat ein betroffener Eigentümer gleich die schwierigere Position.
Der Gebrauch des Eigentums, aber auch der Denkmalschutz sollen der
Allgemeinheit dienen. Dazu gehört es aber nicht allein, die Allgemeinheit
im Auge zu haben, sondern ganz genauso jeden Eigentümer, dessen
Eigentum ,, von der Unter-Denkmalschutz-Stellung bedroht" ist.
Ich denke daher nicht, dass der Gesetzentwurf die Mehrheit des Hauses
finden wird. Weiteres dann im Ausschuss.
Zum Gesetzentwurf der Koalition verweise ich auf die ausführlich
beigefügte schriftliche Begründung. Wir müssen dieses Gesetz noch in
der aktuellen Tagung beschließen, damit wir die Kulturdenkmale in den
jetzigen Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten weiter
schützen können."
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/