FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 341/2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Denkmalschutzgesetz: Christina Musculus-Stahnke: SPD-Entwurf zum Denkmalschutz unsinnig In ihrer Rede zu TOP 3 und TOP 5 (Denkmalschutzgesetz) sagte die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christina Musculus- Stahnke: ,,Denkmalschutz verfolgt das Ziel, das kulturelle Erbe unserer Gesellschaft zu erhalten. Dem Denkmalschutz kommt auch die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte unseres Landes zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist auch ein Stück Lebensqualität. Ein funktionierender Denkmalschutz soll anhand von ausgewählten Beispielen die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft sichtbar machen. Er ist nicht dafür gedacht, dass Ortsbilder auf alle Zeiten eingefroren werden. Er darf nicht statisch sein. Er muss vielmehr auch Weiterentwicklungen und Veränderungen möglich machen. Baulich ist es oftmals der gelungene Einklang und die Verbindung von Altem und Traditionellem mit neuen Elementen, die dynamische Prozesse in einer Gesellschaft am Besten nachvollziehen lassen. Denkmalschutz funktioniert nicht oder ist sogar kontraproduktiv, wenn der Erhalt von wertvollen Baudenkmalen durch ihn sogar gefährdet wird oder er willkürlich erscheint und dadurch an Akzeptanz in der Bevölkerung verliert. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ich möchte Ihnen hierzu zwei Beispiele nennen: An dieser Akzeptanz verliert ein Denkmalschutz, der beispielsweise die energetische Sanierung des Rathauses Elmshorn - übrigens kein wirklich ästhetischer Zweckbau aus den 60er Jahren - verhindert und dazu führt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Sommer bei 40 Grad zu schwitzen und im Winter bei Kälte zu frieren haben. Ein Denkmalschutz ist kontraproduktiv, wenn wie am Beispiel des Gebäudes auf dem Kieler Ostufer - ich meine hier das Hotel Stadt Kiel neben der Sparkasse in Wellingdorf - der Denkmalschutz daraus besteht, das Gebäude zu erhalten und es dabei vor sich hin verfällt, während der Eigentümer das alte Gebäude gerne abreißen und neu errichten und dabei die Fassade komplett wiederherstellen möchte. Einen solchen Denkmalschutz will die Koalition nicht weiterführen. CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Denkmalschutz aber auch berechtigte Eigentümerinteressen in einem angemessenem Ausgleich zueinander stehen. Das soll sowohl für das Denkmalschutzrecht, wie auch für die Praxis der Denkmalpflege gelten. Derzeit werden aber gerade Eigentümerinteressen nicht ausreichend berücksichtigt. Uns liegen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vor. Ein notwendiger von CDU und FDP und ein unsinniger von der SPD-Fraktion. Mit Ihrem Gesetzentwurf zeigen die Sozialdemokraten auf, dass sie den gegenteiligen Weg einschlagen wollen, den die Koalition gehen will. Die SPD hat den Regierungsentwurf der letzten Koalition zwar fast übernommen, an einigen Stellen aber weitere Verfahrensschritte eingebaut und Möglichkeiten geschaffen, die weiter zulasten der Eigentümerinteressen gehen - Obrigkeitsdenken statt Verständigung. Zentrale Vorschrift ist dabei wohl der § 5, in dem es darum geht, wie ein altes Haus oder alte Gegenstände, ein alter Garten/Park oder archäologische Funde zu einem Kulturdenkmal werden. Nach Vorstellung der SPD soll es dabei genügen, das alte Haus in das Denkmalbuch einzutragen und den Eigentümer dann davon zu benachrichtigen. Bei einem Haus wird das vielleicht nicht unbemerkt bleiben, wenn das Landesamt für Denkmalschutz auftaucht, aber der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich nur vor, dass ein Eigentümer vorher von der Absicht der Eintragung informiert/benachrichtigt wird. Es ist nicht vorgesehen, dass mit ihm gesprochen, verhandelt, seine Einwände berücksichtigt und gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen werden und dann eine Entscheidung getroffen wird. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Stattdessen heißt es recht unkonkret in der kürzesten Vorschrift des ganzen Entwurfes, nämlich in § 6, ich zitiere: ,,Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange des Verpflichteten Rücksicht zu nehmen." Das ist zu mager angesichts der detaillierten anderen Vorschriften, die der Entwurf enthält. Das ist aber erst recht zu mager angesichts der Tatsache, dass schlimmstenfalls über die Interessen des Eigentümers einfach hinweggegangen werden kann und es ihm oder ihr überlassen bleibt, gegen die Eintragung in das Denkmalbuch Widerspruch einzulegen und ggf. anschließend zu klagen. So hat ein betroffener Eigentümer gleich die schwierigere Position. Der Gebrauch des Eigentums, aber auch der Denkmalschutz sollen der Allgemeinheit dienen. Dazu gehört es aber nicht allein, die Allgemeinheit im Auge zu haben, sondern ganz genauso jeden Eigentümer, dessen Eigentum ,, von der Unter-Denkmalschutz-Stellung bedroht" ist. Ich denke daher nicht, dass der Gesetzentwurf die Mehrheit des Hauses finden wird. Weiteres dann im Ausschuss. Zum Gesetzentwurf der Koalition verweise ich auf die ausführlich beigefügte schriftliche Begründung. Wir müssen dieses Gesetz noch in der aktuellen Tagung beschließen, damit wir die Kulturdenkmale in den jetzigen Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten weiter schützen können." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/