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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 16 > 12:50

Anke Spoorendonk zu TOP 3 und 5 - Gesetzentwürfe zum Denkmalschuztrecht

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation
Kiel, den 16. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk
TOP 3, 5      Gesetzentwürfe zum Denkmalschutzrecht
              Drs. 17/88 und 17/106


Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf zum Denkmalschutz ist einigen von uns noch in guter

Erinnerung, entspricht er doch - bis auf ein paar Präzisierungen - dem von der Großen Koalition

in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Denkmalschutzgesetz. Dass dieses Gesetz der

Diskontinuität anheim fiel, lag aber nicht an den vorgezogenen Neuwahlen. Denn schon im

Juni lief eine lapidare Pressemitteilung des Kollegen Wengler über den Ticker, die besagte, dass

die CDU-Fraktion nunmehr beschlossen hatte, von einem neuen Denkmalschutzgesetz die

Finger zu lassen. Was hinter den Kulissen vor sich gegangen ist, können wir nur raten. Unter

dem Strich bleibt aber die Feststellung, dass die CDU-Landtagsfraktion mit dem genannten

Beschluss dem Ministerpräsidenten, der ja Kultur zur Chefsache gemacht hatte, in den Rücken

fiel.



Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes war ein kulturpolitisches Flaggschiff der

Staatskanzlei. Dass es gewissen Kreisen innerhalb und außerhalb der CDU-Fraktion gelang,

dieses Flaggschiff zu versenken, ist und bleibt ein Skandal. Dabei schien man völlig vergessen

zu haben, dass es nicht zuletzt wegen der Berücksichtigung internationaler Vorgaben zum

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Denkmal - , Kulturgüter- und Welterbeschutz dringend erforderlich ist, das geltende

Denkmalschutzgesetz zu erneuern. ­ Oder anders formuliert: Schleswig-Holstein hatte auf der

Basis des damaligen Regierungsentwurfs die Chance, eines der besten Denkmalsschutzgesetze

in Deutschland zu erhalten, das wegen der Übernahme internationaler und europäischer

Übereinkommen wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 eine Vorbildfunktion für

andere Bundesländer gehabt hätte. Daraus wurde nun leider nichts. Daher ist es gut, dass die

SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Debatte wieder eröffnet hat.



Dass dem SSW dabei der archäologische Denkmalschutz besonders am Herzen liegt, dürfte

bekannt sein. Denn genau dies war der Grund dafür, dass wir in der letzten Landtagssitzung

einen Berichtsantrag einbrachten, der ursprünglich vorsah, dass die Landesregierung in der

Dezembersitzung des Landtages einen schriftlichen Bericht zur notwendigen Novellierung des

schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Auf Wunsch des neuen

Kulturministeriums ist der Bericht nunmehr auf Januar verschoben worden. Aus Sicht des SSW

geht es dabei nicht zuletzt um folgende Punkte:

   -   Die Einfügung des Verursacherprinzips zur Anpassung an die Rechtsprechung des

       Bundesverfassungsgerichts - Konkret wissen wir, dass das Bundesverkehrsministerium

       angekündigt hat, ab 2010 nur noch Kosten für archäologische Rettungsgrabungen

       übernehmen zu wollen, in denen das Verursacherprinzip gesetzlich verankert ist.

   -   Die Festlegung von Welterbestätten und die Regelung von Straftaten, um der

       Beschädigung oder Vernichtung eines Kulturdenkmals wirksam entgegenwirken zu

       können.

Die Regelung dieser Punkte ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen dringend geboten,

sie bringt auch richtig Geld in die klamme Haushaltskasse des Landes. Ob es vor diesem

Hintergrund ausreicht, die Denkmalbereichsverordnungen und

Grabungsschutzgebietsverordnungen zu entfristen, wie von CDU und FDP vorgesehen, wage

ich zum jetzigen Zeitpunkt zu bezweifeln. Das muss also im Ausschuss geklärt werden.

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Grundsätzlich reicht es uns nicht, dass alles beim Alten bleiben soll, das wäre eine vertane

Chance für unser Land. Schleswig-Holstein verfügt über einmalige und vielfältige

Kulturlandschaften, deren Erhalt und Entwicklung auch dank des ehrenamtlichen Einsatzes

vieler Menschen mit zunehmendem Tourismus belohnt wird. Denkmalschutz ist somit auch zu

einem echten Wirtschaftszweig geworden.



Als letztes noch ein Wort zur Einführung einer Denkmalliste, zur Einführung des sogenannten

deklamatorischen Verfahrens also, weil sich daran in erster Linie der Streit über das

Denkmalschutzgesetz fest machen lässt.

Wir meinen: Spätestens durch die umfangreiche Anhörung in der letzten Legislaturperiode

sollten alle Bedenken aus dem Weg geräumt sein. Denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein und

Brandenburg die einzigen beiden Bundesländer sind, die noch am konstitutiven Verfahren

festhalten. Alle anderen 14 Bundesländer führen in Teilen schon seit 30 Jahren problemlos eine

Denkmalliste. Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ging deutlich hervor, dass die Zahl der

Verwaltungsstreitverfahren mit dem deklaratorischen Prinzip merklich reduziert wurde und

damit eine Entlastung der Gerichte einherging. Außerdem lässt sich mit der Denkmalliste eine

schnelle und zeitnahe Denkmaleintragung mit der Rechtssicherheit für die Eigentümer

verbinden, und genau dies ist für den SSW ein ganz zentraler Punkt.



Der erneut eingebrachte Gesetzentwurf zum Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass wir

uns wieder in Streitereien verlieren. Vor allem die Eigentümer von Denkmälern gehören zu den

Leidtragenden solcher Auseinandersetzungen, da die Fachverwaltungen in der Praxis der

realen Entwicklung hinterherlaufen und die Aufteilung in erhaltenswerte Gebäude, einfache

Kulturdenkmale und eingetragene Kulturdenkmal für Unsicherheit und Verwirrung sorgen.
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