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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 16.12.2009
Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn
aktuell
TOP 3 + 5, Denkmalschutzgesetz (Drucksache 17/88 und 17/106)
Hans Müller:
Für ein einfacheres und strafferes Verfahren im Denkmalschutz
Die Neuregelung des Denkmalschutzrechts in Schleswig-Holstein droht zur unendli-
chen Geschichte zu werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die GRÜ-
NEN bereits im Mai 2007 einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, der im Aus-
schuss bis zur Vorlage eines Entwurfs der Staatskanzlei zurückgestellt würde.
Dieser kam erst im September 2008, aber war dafür sorgfältig vorbereitet. Er beinhal-
tete im Kern den Übergang vom so genannten konstitutiven zum deklaratorischen
Verfahren. Die Staatskanzlei hat das wollen wir gar nicht in Abrede stellen den
Gesetzentwurf gut kommuniziert. Der Bildungsausschuss hat dazu eine breite Anhö-
rung durchgeführt, bei der, wie nicht anders zu erwarten, die Interessen der Besitzer
von Denkmalen und die der vorrangig am Denkmalschutz Interessierten aufeinander
prallten.
Dazu ein treffendes Zitat: ,,Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Ein-
tragung von Kulturdenkmalen in das Denkmalbuch. Wir folgen dem Beispiel anderer
Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum nachrichtlichen Eintra-
gungsverfahren. Das ist weniger aufwändig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch
mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben.
Herausgeber: Landeshaus
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Es verkürzt auch nicht den Rechtsschutz von Betroffenen, die nach wie vor die Mög-
lichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu
lassen."
Und wenn die Kollegin Musculus-Stahnke im nachrichtlichen Verfahren ,,eine Form von
Enteignung" erkennen will, dann sollte sie das mit ihrem Regierungschef erörtern,
denn das Zitat stammt aus der Einbringungsrede des Ministerpräsidenten vom 8. Ok-
tober 2008. Die Sozialbindung des Eigentums ist ein Eckpfeiler unseres Grundgeset-
zes, das mit solchen Gesetzen mit Leben erfüllt wird; das sollte auch Juristinnen ver-
traut sein.
Leider ist es dem Ministerpräsidenten nicht gelungen, eine Lobbygruppe mitzuneh-
men, ohne die eine Verabschiedung des Gesetzes nun einmal nicht möglich war. Ich
meine damit seine eigene Fraktion, die in den zentralen Fragen des Denkmalschutzes
völlig uneinig war.
Die SPD-Fraktion hatte damals deutlich gemacht, dass sie den Entwurf der Staats-
kanzlei im Wesentlichen für tragfähig hält, insbesondere was den Übergang zum de-
klaratorischen Verfahren angeht. Sie hat aus der Anhörung eine Reihe von kleineren
Änderungsvorschlägen abgeleitet, die insbesondere mehr Transparenz und mehr
Bürgerbeteiligung ermöglichen sollten.
Um eine Verabschiedung des Gesetzes zu ermöglichen, hatten wir auf der Ebene der
beiden Facharbeitskreise von SPD und CDU weitere Zugeständnisse gemacht. Auch
das hat nicht zum Erfolg geführt.
Um die unendliche Geschichte abzukürzen, haben wir deshalb jetzt einen Entwurf ein-
gebracht, der weitgehend dem der Staatskanzlei entspricht. Aufgrund der Anhörung
haben wir ihn in folgenden wesentlichen Punkten verändert:
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Die Berufung der Vertrauensleute in § 3 Absatz 1 durch die Oberen Denkmal-
schutzbehörden soll im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten
erfolgen.
Der Denkmalrat soll nicht ausschließlich zur Beratung, sondern auch zur au-
ßergerichtlichen Schlichtung dienen, um auf diese Weise, wo immer möglich,
gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Denkmalschutzbehörden und
den Eigentümern zu vermeiden.
Die Verfügungsberechtigten werden explizit zur Duldung angeordneter Wie-
derherstellungsmaßnahmen verpflichtet.
Die Pflicht zur Anmeldung von Funden soll nicht nur beim unmittelbaren Ent-
decker, sondern auch beim Auftraggeber der betreffenden Arbeit angesiedelt
werden. Wir wollen damit vermeiden, dass etwa Bauarbeiter in einen Konflikt
zwischen Rechtstreue und den wirtschaftlichen Interessen ihres Betriebes bzw.
von dessen Auftraggeber geraten.
Gerade nach den Auseinandersetzungen um das Dresdner Elbtal wollen wir
auch die Stätten, die noch nicht den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes er-
langt haben, als Denkmalbereich ausweisen, auch diejenigen, die erst auf der
nationalen Tentativliste angemeldet sind.
Wir unterstützen die von den Koalitionsfraktionen beantragte Verlängerung der Gel-
tung bestehender Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete, um die nötige
Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich bitte darum, unseren Entwurf federführend in den Bildungsausschuss und mitbera-
tend in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.