Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.12.2009 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 3 + 5, Denkmalschutzgesetz (Drucksache 17/88 und 17/106) Hans Müller: Für ein einfacheres und strafferes Verfahren im Denkmalschutz Die Neuregelung des Denkmalschutzrechts in Schleswig-Holstein droht zur unendlichen Geschichte zu werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die GRÜNEN bereits im Mai 2007 einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, der im Ausschuss bis zur Vorlage eines Entwurfs der Staatskanzlei zurückgestellt würde. Dieser kam erst im September 2008, aber war dafür sorgfältig vorbereitet. Er beinhaltete im Kern den Übergang vom so genannten konstitutiven zum deklaratorischen Verfahren. Die Staatskanzlei hat ­ das wollen wir gar nicht in Abrede stellen ­ den Gesetzentwurf gut kommuniziert. Der Bildungsausschuss hat dazu eine breite Anhörung durchgeführt, bei der, wie nicht anders zu erwarten, die Interessen der Besitzer von Denkmalen und die der vorrangig am Denkmalschutz Interessierten aufeinander prallten. Dazu ein treffendes Zitat: ,,Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmalen in das Denkmalbuch. Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwändig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Es verkürzt auch nicht den Rechtsschutz von Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen." Und wenn die Kollegin Musculus-Stahnke im nachrichtlichen Verfahren ,,eine Form von Enteignung" erkennen will, dann sollte sie das mit ihrem Regierungschef erörtern, denn das Zitat stammt aus der Einbringungsrede des Ministerpräsidenten vom 8. Oktober 2008. Die Sozialbindung des Eigentums ist ein Eckpfeiler unseres Grundgesetzes, das mit solchen Gesetzen mit Leben erfüllt wird; das sollte auch Juristinnen vertraut sein. Leider ist es dem Ministerpräsidenten nicht gelungen, eine Lobbygruppe mitzunehmen, ohne die eine Verabschiedung des Gesetzes nun einmal nicht möglich war. Ich meine damit seine eigene Fraktion, die in den zentralen Fragen des Denkmalschutzes völlig uneinig war. Die SPD-Fraktion hatte damals deutlich gemacht, dass sie den Entwurf der Staatskanzlei im Wesentlichen für tragfähig hält, insbesondere was den Übergang zum deklaratorischen Verfahren angeht. Sie hat aus der Anhörung eine Reihe von kleineren Änderungsvorschlägen abgeleitet, die insbesondere mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen sollten. Um eine Verabschiedung des Gesetzes zu ermöglichen, hatten wir auf der Ebene der beiden Facharbeitskreise von SPD und CDU weitere Zugeständnisse gemacht. Auch das hat nicht zum Erfolg geführt. Um die unendliche Geschichte abzukürzen, haben wir deshalb jetzt einen Entwurf eingebracht, der weitgehend dem der Staatskanzlei entspricht. Aufgrund der Anhörung haben wir ihn in folgenden wesentlichen Punkten verändert: -3- Die Berufung der Vertrauensleute in § 3 Absatz 1 durch die Oberen Denkmalschutzbehörden soll im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen. Der Denkmalrat soll nicht ausschließlich zur Beratung, sondern auch zur außergerichtlichen Schlichtung dienen, um auf diese Weise, wo immer möglich, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern zu vermeiden. Die Verfügungsberechtigten werden explizit zur Duldung angeordneter Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet. Die Pflicht zur Anmeldung von Funden soll nicht nur beim unmittelbaren Entdecker, sondern auch beim Auftraggeber der betreffenden Arbeit angesiedelt werden. Wir wollen damit vermeiden, dass etwa Bauarbeiter in einen Konflikt zwischen Rechtstreue und den wirtschaftlichen Interessen ihres Betriebes bzw. von dessen Auftraggeber geraten. Gerade nach den Auseinandersetzungen um das Dresdner Elbtal wollen wir auch die Stätten, die noch nicht den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes erlangt haben, als Denkmalbereich ausweisen, auch diejenigen, die erst auf der nationalen Tentativliste angemeldet sind. Wir unterstützen die von den Koalitionsfraktionen beantragte Verlängerung der Geltung bestehender Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete, um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Ich bitte darum, unseren Entwurf federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.