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Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion
Schleswig-Holstein
TOP 3 Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Pressesprecherin
Claudia Jacob
Dazu sagt der Vorsitzende Landeshaus
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Robert Habeck: Telefon: 0431 / 988 - 1503
Fax: 0431 / 988 - 1501
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Nr. 579.09 / 16.12.2009
Anreiz- statt Bestrafsystem
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Strich hängen Durchschlagskraft und Ansehen des Denkmalschutzes an-
ders als Natur- oder Tierschutz - nicht an Gesetzestexten, sondern an den Menschen,
die ihn ausführen. Das ist seine Chance - aber auch sein Risiko. Er ist wie alle ästhe-
tisch kulturellen Fragen - extrem ermessenabhängig. Einige stören sich an Sponsoren-
schildern auf Mauern, andere nicht.
Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine Umkehr der Begründungslast vor. Nicht mehr
der Staat muss einer EigentümerIn nachweisen, dass etwas nicht geht, sondern die Ei-
gentümerIn muss nachweisen, dass etwas möglich ist. Damit geht das neue Gesetz zu
Lasten von EigentümerInnen und gegebenenfalls auch zu Lasten von Transparenz,
denn Bürokratieabbau bedeutet ja, dass etwas nicht geprüft wird, und ist dafür jedoch
eine Verbesserung des Denkmalschutzes, die dringend geboten ist. Der Denkmalschutz
wird durch das nachrichtliche Listenverfahren das in vielen Bundesländern gang und
gäbe ist - aber in Schleswig-Holstein sind wir ja häufig anders davor - effizienter und
stärker. Dass er jedoch wirklich stark wird, das bezweifle ich. Denn seine Akzeptanz
wird leiden, wie es die reflexartige Reaktion der FDP, die sogleich von Enteignung
sprach, ja zeigte.
Aus meiner Sicht ist das Listenverfahren gut und geeignet, die langwierige Genehmi-
gung zu beenden. Das logische Problem sind die Sanktionsmechanismen, die durch die
Umkehr der Begründungslast verschärft daher kommen.
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Der Genehmigungsstau im Denkmalschutz wird so der Vorwurf - autoritär aufgelöst,
jedenfalls scheint es im Vergleich mit dem alten Gesetz so und das trägt dem neuen
den Vorwurf der Obrigkeitsstaatlichkeit ein.
Wir haben in Deutschland aufgrund der räumlichen Enge eine starke Tradition der
Raum- und Bauplanung und das ist ein Vorzug: In Osteuropa und den USA sieht man
an den wuchernden Städten und der Innenstadtverarmung, was passiert, wenn man sie
nicht hat. Und auch bei uns hat ja die Tendenz der Auslagerung von Einkaufzentren auf
die grüne Wiese Einzug gehalten, die faktisch die Aufgabe der lebenskulturellen Ge-
meinsamkeit von Wohnen, Arbeiten und Einkaufen an einem Ort ist und damit ein Bei-
spiel jener gesellschaftlichen Ausdifferenzierung, die unser Gemeinwesen aushöhlt.
Doch bei allem Bekenntnis zu staatlicher Verantwortung sie sollte sich nicht unnötig
Feinde schaffen. Im vorliegenden Fall des Denkmalschutzgesetzes rege ich deshalb an,
einen Moment der Wahlfreiheit einzuführen. Alle schützenswerte Gebäude werden wie
vorgesehen per Begründungsumkehr unter Denkmalschutz gestellt, die EigentümerIn-
nen werden über die erheblichen steuerlichen Vergünstigungen informiert etc..
Gleichzeitig wird ihnen ihm Rahmen der Umstellung angeboten, dass ihr Gebäude nicht
nach der neuen, sondern nach der alten Gesetzgebung behandelt wird. Sie können in-
nerhalb eines Jahres ohne den Klageweg zu beschreiten die Unterdenkmalschutz-
stellung rückgängig machen und würden dann nach dem bisherigen bürokratischen Ge-
setz behandelt.
Vermutlich wird sich die Zahl derjenigen, die das wünschen, in einem kleinen Rahmen
bewegen, so dass die Denkmalschutzbehörde innerhalb eines oder zweier Jahren die
denkmalzuschützenden Gebäude vollständig erfasst hätte. Die Zahl der Einsprüche
wird deshalb so gering sein, weil der Mut zur Entscheidbarkeit ein Anreiz- statt eines
Bestrafsystems des Denkmalschutzes schafft und er seinen negativen Nimbus verliert.
Ein solche zeitweilige Zweigleisigkeit würde zwar kurzfristig etwas bürokratischen
Mehraufwand bedeuten, jedoch im Ergebnis weit weniger, als es der SPD-Entwurf vor-
sieht. Und es würde dennoch einen starken und effizienten Denkmalschutz schaffen,
der dann auch noch die Abschaffung der unteren Denkmalschutzbehörden ermöglicht,
was wiederum der Landesregierung helfen würde, ihre Aufgabenkritik und Stellenabbau
voran zu bringen. So dass auch noch FDP und CDU geholfen wäre und zwar gerade
durch einen starken Denkmalschutz.
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