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Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion
Schleswig-Holstein
TOP 12 Gleichstellung eingetragener Pressesprecherin
Lebenspartnerschaften Claudia Jacob
Landeshaus
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Telefon: 0431 / 988 - 1503
Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501
Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de
www.sh.gruene-fraktion.de
Gleiche Rechte für gleiche Pflichten Nr. 581.09 / 16.12.2009
BeamtInnen des Landes Schleswig-Holstein, die in einer eingetragenen Lebenspart-
nerschaft leben, übernehmen dieselben Pflichten wie ihre verheirateten Kolleginnen
und Kollegen. Sie haben aber in Schleswig-Holstein noch nicht dieselben Rechte wie
BeamtInnen in anderen Bundesländern oder wie Angestellte des Landes Schleswig-
Holstein.
Eine beamtete Lehrerin, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, verstirbt
an Krebs. Ihre Partnerin hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wäre dieselbe
Lehrerin Angestellte gewesen, dann hätte ihre Partnerin vollen Anspruch auf Hinterblie-
benenrente. Ist das gerecht? Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht gerecht.
Das ist zutiefst ungerecht, und das müssen wir ändern!
Es ist auch für uns in Schleswig-Holstein höchste Zeit, eine vollständige Gleichstellung
eingetragener Lebenspartnerschaften umzusetzen. Dies gilt für BeamtInnen des Lan-
des Schleswig-Holstein genau so wie für Angehörige von Kammern und berufständi-
schen Versorgungswerken.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur eine Frage von Toleranz und von Gerech-
tigkeit, es ist auch eine rechtliche Frage. Warum?
1.) Die EU-Kommission plant eine Klage gegen Deutschland wegen mangelhafter Um-
setzung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Es geht um genau den Punkt, den wir heute
ändern können: Um die längst überfällige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner-
schaften im Beamtenrecht.
2) Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass ein-
getragene Lebenspartnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung mit
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der Ehe gleichgestellt werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze
sind als Aufforderung für uns anzusehen, alle versorgungsrechtlichen Regelungen auf
Bundes- und Landesebene im Hinblick auf die Gleichstellung von Eingetragenen Le-
benspartnerschaften zu überprüfen und anzupassen.
Die FDP Landtagsfraktion hat in diesem Hause wiederholt entsprechende parlamenta-
rische Initiativen eingebracht, die bisher politisch abgeblockt worden sind. Jetzt lässt
der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein hoffen. Das hätte ich übri-
gens auch nicht gedacht, dass ich das einmal so sagen würde, aber die folgenden Sät-
ze haben mich doch angenehm überrascht. Auf Seite 45 heißt es: ,, Gesellschaftliche
Entwicklungen werden wir im Öffentlichen Dienst nachvollziehen. Gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt."
Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, lassen Sie diesen schönen Worten
politische Taten folgen! Stimmen Sie unserem Antrag zu und beweisen Sie, dass Ihr
Koalitionsvertrag nicht nur ein leeres Versprechen ist!
Freiheit und Toleranz sind die Grundlagen unserer Demokratie. Toleranz muss der
Maßstab für unser politisches Handeln sein! Dazu gehört auch Gerechtigkeit und
Gleichbehandlung unabhängig vom Privatleben und das bedeutet: Gleiche Rechte für
gleiche Pflichten! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich eindeutig zu
dem Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften vollständig gleichzustellen. Denn für uns
steht fest, in einem modernen Schleswig-Holstein darf es keine Diskriminierung geben!
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