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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 16 > 15:22

Kirstin Funke: Diskriminierungen beseitigen!

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                     1




Presseinformation
                                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                             Vorsitzender
                                                                                             Katharina Loedige, MdL
                                                                                             Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 343/2009                                                                                 Günther Hildebrand, MdL
                                                                                             Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009

Sperrfrist: Redebeginn




                                                                                                         www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!


Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften:

Kirstin Funke: Diskriminierungen beseitigen!

In ihrer Rede zu TOP 12 (Gleichstellung von eingetragenen
Lebensgemeinschaften) sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Kirstin
Funke:

,,Wie Sie alle wissen: Es war und ist der FDP-Fraktion immer ein besonderes
Anliegen gewesen, die Ungleichbehandlung eingetragener
Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Eheleuten abzustellen.

Wir haben das durch diverse Initiativen in der letzten Wahlperiode
dokumentiert, und genau diese unsere Forderungen aus der letzten
Wahlperiode finden sich ja nun auch fast genau im Antrag der Grünen
wieder.

Wir bleiben dabei, dass diejenigen, die in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft leben, die gleichen Pflichten wie Eheleute übernehmen
und folglich auch die gleichen Rechte haben beispielsweise im Öffentlichen
Dienst in der Versorgung oder in der Hinterbliebenenrente.

Was wir allerdings den Antragsstellern von den Grünen voraus haben, ist,
dass wir ­ kaum in der Regierung ­ dieses Problem mit unserem
Koalitionspartner angehen.

Nur zur Erinnerung: Das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es seit dem Jahr
2001 und weder rot-grüne, noch schwarz-rote Koalitionen haben sich darum
gekümmert, die noch bestehenden Ungleichbehandlungen im Landesrecht
und speziell im Öffentlichen Dienst zu beseitigen.

Dies macht nun Schwarz-Gelb.




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                             2
Liebe Kollegen und Kolleginnen,

am 17. Oktober 2009, also bereits 5 Tage vor der Bekanntgabe der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von
Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen
Hinterbliebenenrente, haben sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag darauf
geeinigt, bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften zu beseitigen.

Beide Koalitionspartner von CDU und FDP wissen, dass, wie das
Bundesverfassungsgericht es beschreibt, ich zitiere:

,,wenn die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer
Lebensformen einher geht, obgleich diese nach dem geregelten
Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe
vergleichbar sind, eine Rechtfertigung mit dem bloßen Verweis auf das
Schutzgebot der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegeben ist".

Die Koalitionspartner sind sich bewusst, dass der allgemeine Gleichheitssatz
des Grundgesetzes einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss
verbietet, bei dem einen Personenkreis die Begünstigung vorenthalten wird.
Die FDP hat genau daran bereits in den Debatten der letzten
Legislaturperiode ­ zuletzt im März dieses Jahres - immer wieder erinnert.

So führte der Kollege Kubicki seinerzeit aus: ,,Das rechtliche Argument trägt
nicht, man habe nach dem Grundgesetz die Wahlfreiheit für eine solche
Regelung."

Genau aus diesem Grund wird die Koalition nicht nur, wie im Antrag der
Grünen gefordert, landesspezifische Regelungen im Beamtenrecht ändern.

Der erste Schritt wird die Anpassung der Vorschriften für den Öffentlichen
Dienst sein. Wir bitten die Landesregierung zeitnah einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen.

Im übrigen haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, noch
bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
im Landesrecht zu beseitigen - lesen Sie mal auf Seite 34 des Vertrages
nach.



Lassen Sie uns diesen ersten Schritt gehen, weitere werden folgen. Wer
einen Schritt nach dem anderen macht, kommt am Ende auch schneller ans
Ziel, als derjenige, der auf beiden Beinen hüpft."




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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