ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
Presseinformation
Kiel, den 16. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort
Silke Hinrichsen
TOP 12 Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften
Drs. 17/20 und 17/63
Die Koalition des Aufbruchs hat ganz klar im Koalitionsvertrag festgelegt:
,,Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der
Ehe gleichgestellt." Das findet die uneingeschränkte Unterstützung des SSW. Das Land
Schleswig-Holstein täte gut daran, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Ausdrücklich hat der Bundesgesetzgeber im Gesetz für eingetragene
Lebenspartnerschaften festgelegt, dass die Partner füreinander Verantwortung tragen
sollen. Wenn aber ein Partner im öffentlichen Dienst angestellt ist, ist das nur
eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zu Ehepartnern sind die eingetragenen
Lebenspartner ausdrücklich von den Zusatzleistungen der VBL ausgeschlossen. Das hat
das Bundesverfassungsgericht im Sommer festgestellt und sofortige Gleichstellung
gefordert. Während ein verheirateter Versicherter sicher sein kann, dass sein Ehepartner
im Falle seines Todes eine Hinterbliebenenversorgung erhält, steht ein schwuler bzw.
2
lesbischer Lebenspartner mittellos da. Dies sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt,
befanden die Richter; Ehepartner und eingetragene Lebenspartner seien prinzipiell
gleichzustellen. Diese Entscheidung wurde landauf landab als Durchbruch gefeiert. Zu
Recht! Der SSW ist davon überzeugt, dass es nicht nur ums Portmonee der
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geht, sondern darum, die Gesellschaft
insgesamt gerechter zu gestalten. Letztlich profitieren wir alle davon, dass das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an das Gleichheitsgebot der Verfassung
ermahnt.
Wir erinnern uns, dass das Bundesverfassungsgericht bereits kurz nach Verabschiedung
des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einzelne, willkürliche
Benachteiligungen einkassierte. Erst nach einer gründlichen Korrektur garantierte das
Gesetz auch Schwulen und Lesben eine uneingeschränkte Teilhabe an den Bürgerrechten
des Grundgesetzes.
Es ist zu hoffen, dass nach der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung Bund, Länder
und Gewerkschaften als Tarifpartner entsprechende Vorgaben für die VBL rasch
vereinbaren, um allen Partnern, egal ob eingetragener Lebenspartner oder Ehepartner,
nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Allerdings
ist zu befürchten, dass sich entsprechende Verhandlungen bis ins nächste Jahr hinziehen
werden.
Dabei wäre es ein Leichtes, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst herzustellen. Im
privaten Bereich, in einem Betrieb oder bezüglich eines privaten Mietverhältnisses, ist
das ungleich schwerer. Auch aus diesem Grund ist es überhaupt nicht einzusehen, dass
3
die öffentliche Hand die Gleichstellung nicht energisch anstrebt, sondern fortwährend
auf die Bremse tritt. Sie gibt ihre Vorbildfunktion auf und entmutigt damit ausdrücklich
entsprechende Bemühungen in der privaten Wirtschaft; nach dem Motto: wenn nicht
einmal die öffentliche Hand die Gleichstellung hinbekommt, warum sollen wir uns dann
bemühen. Dass die GEZ erst seit wenigen Monaten zusammenlebenden, schwulen
Paaren nicht zweimal Rundfundfunkgebühren abverlangt, zeigt, wie zäh die
Gleichstellung umgesetzt wird.
Der vorliegend Antrag bezieht sich auf ausstehende Regelungen im Bereich des
Beamtenrechtes. Der SSW fordert dagegen auch die Gleichstellung von Ehe und
eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Der Gesetzgeber ist
gefordert: Er muss nun allen Homo-Partnern die Vorteile des Ehegattensplittings
gewähren; noch besser wäre es allerdings, aus dem Ehegatten- ein Familiensplitting
machen. Damit würde die Benachteiligung gering Verdienender und vieler Ostdeutschen
endlich der Vergangenheit angehören. Der Staat sollte Gemeinschaften fördern, die
Kinder erziehen - und nicht die, in denen zwei Menschen zusammenleben.