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Presseticker > alle > 2009 > Dezember > 16 > 15:29

Silke Hinrichsen zu TOP 12 - Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 16. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort




Silke Hinrichsen
TOP 12          Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen
                Lebenspartnerschaften
                Drs. 17/20 und 17/63


Die Koalition des Aufbruchs hat ganz klar im Koalitionsvertrag festgelegt:

,,Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der

Ehe gleichgestellt." Das findet die uneingeschränkte Unterstützung des SSW. Das Land

Schleswig-Holstein täte gut daran, mit gutem Beispiel voranzugehen.



Ausdrücklich hat der Bundesgesetzgeber im Gesetz für eingetragene

Lebenspartnerschaften festgelegt, dass die Partner füreinander Verantwortung tragen

sollen. Wenn aber ein Partner im öffentlichen Dienst angestellt ist, ist das nur

eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zu Ehepartnern sind die eingetragenen

Lebenspartner ausdrücklich von den Zusatzleistungen der VBL ausgeschlossen. Das hat

das Bundesverfassungsgericht im Sommer festgestellt und sofortige Gleichstellung

gefordert. Während ein verheirateter Versicherter sicher sein kann, dass sein Ehepartner

im Falle seines Todes eine Hinterbliebenenversorgung erhält, steht ein schwuler bzw.

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lesbischer Lebenspartner mittellos da. Dies sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt,

befanden die Richter; Ehepartner und eingetragene Lebenspartner seien prinzipiell

gleichzustellen. Diese Entscheidung wurde landauf landab als Durchbruch gefeiert. Zu

Recht! Der SSW ist davon überzeugt, dass es nicht nur ums Portmonee der

gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geht, sondern darum, die Gesellschaft

insgesamt gerechter zu gestalten. Letztlich profitieren wir alle davon, dass das

Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an das Gleichheitsgebot der Verfassung

ermahnt.



Wir erinnern uns, dass das Bundesverfassungsgericht bereits kurz nach Verabschiedung

des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einzelne, willkürliche

Benachteiligungen einkassierte. Erst nach einer gründlichen Korrektur garantierte das

Gesetz auch Schwulen und Lesben eine uneingeschränkte Teilhabe an den Bürgerrechten

des Grundgesetzes.



Es ist zu hoffen, dass nach der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung Bund, Länder

und Gewerkschaften als Tarifpartner entsprechende Vorgaben für die VBL rasch

vereinbaren, um allen Partnern, egal ob eingetragener Lebenspartner oder Ehepartner,

nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Allerdings

ist zu befürchten, dass sich entsprechende Verhandlungen bis ins nächste Jahr hinziehen

werden.



Dabei wäre es ein Leichtes, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst herzustellen. Im

privaten Bereich, in einem Betrieb oder bezüglich eines privaten Mietverhältnisses, ist

das ungleich schwerer. Auch aus diesem Grund ist es überhaupt nicht einzusehen, dass

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die öffentliche Hand die Gleichstellung nicht energisch anstrebt, sondern fortwährend

auf die Bremse tritt. Sie gibt ihre Vorbildfunktion auf und entmutigt damit ausdrücklich

entsprechende Bemühungen in der privaten Wirtschaft; nach dem Motto: wenn nicht

einmal die öffentliche Hand die Gleichstellung hinbekommt, warum sollen wir uns dann

bemühen. Dass die GEZ erst seit wenigen Monaten zusammenlebenden, schwulen

Paaren nicht zweimal Rundfundfunkgebühren abverlangt, zeigt, wie zäh die

Gleichstellung umgesetzt wird.



Der vorliegend Antrag bezieht sich auf ausstehende Regelungen im Bereich des

Beamtenrechtes. Der SSW fordert dagegen auch die Gleichstellung von Ehe und

eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Der Gesetzgeber ist

gefordert: Er muss nun allen Homo-Partnern die Vorteile des Ehegattensplittings

gewähren; noch besser wäre es allerdings, aus dem Ehegatten- ein Familiensplitting

machen. Damit würde die Benachteiligung gering Verdienender und vieler Ostdeutschen

endlich der Vergangenheit angehören. Der Staat sollte Gemeinschaften fördern, die

Kinder erziehen - und nicht die, in denen zwei Menschen zusammenleben.
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