ist das Original der Pressemitteilung
Weitere Formate:
,
und
Innenpolitik
Nr. 381/09 vom 16. Dezember 2009
Werner Kalinka zu TOP 4: SPD-Antrag nichts weiter als
Zeitverschwendung
Es gilt das gesprochene Wort!
Freigabe Redebeginn!
Im Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und
verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 heißt es in Artikel
5:
,,Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 6
Buchstabe e (§184 Abs. 5 des Landesverwaltungsgesetzes) tritt nach Ablauf
von zwei Jahren außer Kraft.
Kiel, 13. April 2007
Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident
Dr. Ralf Stegner, Innenminister"
Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift für
nichtig erklärt hat, ist sie auch aufgrund des Beschlusses des Gesetzgebers
durch Fristablauf außer Kraft getreten. Eines weiteren Gesetzgebungsaktes
bedarf es daher nicht.
Durch die als Gesetzentwurf titulierte Initiative soll eine Beratung in den
Ausschüssen herbeigeführt werden. Angesichts der ausgeführten Sachlage ist
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Seite 1/2
die SPD-Initiative allerdings nichts weiter als Zeitverschwendung und der
Versuch der Effekthascherei. Wir sollten eigentlich Wichtigeres zu tun haben.
Im Übrigen spielt das Thema in der Wirklichkeit des Landes eine 0-Rolle, wie
selbst der Begründung des Antrages zu entnehmen ist.
Seite 2/2